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Whistleblowing: Wer schützt Personen, die Missstände öffentlich machen?

Podiumsdiskussion an der FH Münster am 19. Dezember.

Münster/Steinfurt (13. Dezember 2022). Spätestens seit Edward Snowden wird das Thema Whistleblowing, also das Melden von Missständen in Unternehmen, Institutionen oder Behörden, breit diskutiert. Für diejenigen, die solche Missstände, beispielsweise sexuelles Fehlverhalten, Unterschlagung, ungenügende Pflegezustände oder verletzte

Produkthaftung, intern oder öffentlich transparent machen, ist dies oft mit einem persönlichen Risiko verbunden. 

Wer als Whistleblower*in öffentlich auf Missstände in Unternehmen, Institutionen oder Behörden aufmerksam macht, geht bisher große persönliche Risiken ein. Berufliche Nachteile, finanzielle Einbußen, soziale Ächtung sowie Auswirkungen auf die eigene Familie sind mögliche Folgen. Für einen besseren Schutz dieser Personen hat das Bundeskabinett im Juli einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Die Fragen, wie Enthüller*innen nach dem neuen Gesetz in Deutschland geschützt sind und warum Unternehmen und Gesellschaft ein Interesse daran haben sollten, dass Menschen auf Missstände hinweisen, stehen im Mittelpunkt eines öffentlichen Podiumsgesprächs an der FH Münster. Die gemeinsame Veranstaltung des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik sowie der Evangelischen Akademie Villigst findet am Montag (19. Dezember) ab 18 Uhr im Hörsaal S1 auf dem Steinfurter Campus, Stegerwaldstraße 39, statt. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung unter fh.ms/whistleblowing wird gebeten.Außerdem beim Podiumsgespräch dabei: Prof. Dr. Ann-Marie Nienaber, Leiterin der Forschungsgruppe über Vertrauen und Arbeitswelten an der britischen Coventry University, und Dr. Nico Herold von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon. (Fotos: privat; Curacon)

„Whistleblowing setzt eine individuelle Gewissensentscheidung voraus“, betont Dr. Petra Michel-Fabian von der FH Münster. „Für die Gesellschaft ist es wichtig, dass es Menschen gibt, die Verantwortung wahrnehmen und ihr Wissen teilen, um vor Gefahren wie Umweltschäden, Infrastrukturbedrohungen oder Pflegenotständen zu warnen. Anzumahnen ist jedoch ein fairer Ausgleich zwischen gesellschaftlichem Vorteil und individuellem Risiko.“ Die Vorsitzende der FH-Ethikkommission ist gemeinsam mit Karsten vom Bruch, ehemaliger Ingenieur und Betriebsratsmitglied bei Bosch, Prof. Dr. Ann-Marie Nienaber, Leiterin der Forschungsgruppe über Vertrauen und Arbeitswelten an der britischen Coventry University, sowie Dr. Nico Herold von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon zu Gast auf dem Podium. Unter Einbeziehung des Publikums diskutieren sie ethische, rechtliche und unternehmerische Aspekte sowie die Sichtweise eines Betroffenen.

Im vergangenen Jahr war vom Bruch bereits einmal zu Gast an der FH Münster. In der Lehrveranstaltung „Technik und Gesellschaft“ sprach er damals auf Michel-Fabians Einladung hin mit Elektrotechnik- und Informatikstudierenden über Verantwortung im Berufsleben. Die diesjährige Podiumsdiskussion richtet sich an interessierte Bürger*innen, Studierende aller Fachrichtungen und Unternehmensvertreter*innen. Die Veranstaltung wird unterstützt von der Initiative TRAIN – einer Initiative zur Förderung von Innovationen und des Wissens- und Technologietransfers im Kreis Steinfurt – sowie der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt mbH).


Datum: Montag, 19. Dezember 2022, Zeit: 18:00 – 20:00 

Ort: FH Münster, Campus Steinfurt / Raum S 1 & S 2

Stegerwaldstraße 39

48565 Steinfurt


Kontakt: Jana Bade M.A. (jana.badefh-muensterde)


Eintritt frei

Um Anmeldung wird gebeten.


Titelfoto: In einem öffentlichen Podiumsgespräch an der FH Münster diskutieren sie über das Thema Whistleblowing: (v. l.) Karsten vom Bruch, ehemaliger Ingenieur und Betriebsratsmitglied bei Bosch, und Dr. Petra Michel-Fabian, Vorsitzende der Ethik-Kommission an der FH Münster. (Fotos: Karsten vom Bruch; FH Münster/Jana Bade) 


FH Münster/Steinfurt