Nachdem Gas- und Wärmekund*innen mit dem ausgesetzten Gasabschlag im Dezember bereits eine erste kurzfristige Soforthilfe der Bundesregierung erhalten haben, beschloss der Bundestag am Donnerstag (15. Dezember) Gesetze über eine Strompreisbremse sowie über eine Preisbremse für Erdgas und Fernwärme.
Bei Haushalten und privilegierten Gewerbekunden greifen beide Preisbremsen ab März und werden dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar wirksam. Um die Verbraucheri*nnen zum Energiesparen anzuregen, gelten die Preisdeckel jeweils für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bzw. des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunden berechnen die Stadtwerke Münster zum jeweils vertraglich vereinbarten Preis.
Der Arbeitspreis für Gas wird auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, der Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh brutto. Der Arbeitspreis für Strom wird auf 40 Cent/kWh brutto festgelegt. Die Preisbremsen laufen Ende Dezember 2023 aus und können bei Bedarf bis Ende April 2024 verlängert werden. Für Industriekund*innen mit so genannter registrierender Leistungsmessung gelten abweichende Fristen, Preis- und Verbrauchsgrenzen.
Umsetzung der Preisbremsen ist Herausforderung für Versorger*innen
„Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung Verbraucheri*nnen bei den hohen Energiepreisen entlastet“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk. „Die Preisbremsen sind hochkomplex gestaltet und sie für alle Kunden und Vertragsarten bis März sauber umzusetzen ist keine triviale Aufgabe.“ Die neuen Gesetze betreffen bei den Stadtwerken Münster mehr als 250.000 Kund*innen und Verträge. Für alle soll die Abrechnung möglichst fehlerfrei und reibungslos gelingen. Auf Erfahrungswerte können die Stadtwerke nicht zurückgreifen: „Die Preisbremsen sind ein absolutes Novum. Es gibt dafür bisher kein Vorbild. Die Energieversorger*innen müssen nun in kurzer Zeit Prozesse, IT-Systeme und Abrechnungen komplett umorganisieren“, so Jurczyk. Es werde noch einige Wochen dauern bis konkrete Aussagen zur praktischen Umsetzung der Preisbremsen möglich sind.
Die Stadtwerke Münster bitten Ihre Kund*innen daher um etwas Geduld. „Die Preisbremsen werden bei allen dafür berechtigten Stadtwerke-Kund*innen ankommen – sofern ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckel liegt“, betont Jurczyk. Bei der Strom-Grundversorgung Münster:ideal ist dies trotz Preisanpassung im Februar 2023 nicht der Fall – mit 38,57 Cent/kWh liegt der Arbeitspreis geringfügig unter der Preisgrenze.
Stadtwerke Münster GmbH