Bundesjustizminister Marco Buschmann (Wikipedia) sieht in den russischen Angriffen auf die ukrainische Energieinfrastruktur einen Grund für strafrechtliche Ermittlungen gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin. "Der Internationale Strafgerichtshof kann gegen Herrn Putin ermitteln - etwa wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit", sagte Buschmann den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Samstag.
Zwar gebe es dafür rechtliche Hürden, gleichwohl sei dies keineswegs nur ein hypothetischer Fall, sagte Buschmann. "Denn das, was wir in der Ukraine sehen, könnte von Gerichten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden - also, wenn Menschen durch gezielte Vernichtung ziviler Infrastruktur ohne Strom und Heizung einem Winter mit Temperaturen von minus 30 Grad ausgesetzt werden."
Auch gebe es Belege für die direkte Verantwortung Putins für diese Taten. Ein Indiz dafür könnten "seine Fernsehansprachen sein, in denen er erklärt, dass dies eine gewünschte Taktik sei". Direkte Ermittlungen gegen Putin in Deutschland durch den Generalbundesanwalt seien allerdings derzeit nicht möglich, schränkte Buschmann ein. "Er ist Staatsoberhaupt und genießt deshalb Immunität."
Auch könne der Internationale Strafgerichtshof nicht wegen der russischen Angriffe auf die Ukraine ermitteln. Dafür müsste Russland zunächst den Vertrag zu dessen Errichtung ratifizieren; alternativ könnte Russland auch eine Überweisung des Falles an den Internationalen Strafgerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat mittragen - "beides wird Russland nicht tun", sagte Buschmann.
bk/ju AFP