WIESBADEN (ots)
Rund 399 000 Personen bezogen Ende 2021 Asylbewerber*innenregelleistungen
Ein Drittel der Leistungsempfänger*innen waren minderjährig
Häufigste Herkunftsländer der Leistungsberechtigten waren Afghanistan, Irak und Syrien
Rund 399.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2021 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Leistungsbezieher*innen damit gegenüber 2020 um 4,3 % oder 17.000 Personen. Das war der erste Anstieg der Zahl der Regelleistungsbezieher*innen seit dem Jahr 2015.
Leistungsberechtigt sind Ausländer*innen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2021) erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG. Leistungen in besonderen Fällen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erhalten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch die Angabe einer falschen Identität.
61 % der Regelleistungsempfänger*innen am Jahresende 2021 waren männlich und 39 % weiblich. 34 % waren minderjährig, 65 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % waren 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (56 %), 20 % stammten jeweils aus Afrika und Europa. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren Afghanistan und Irak mit jeweils 13 % und Syrien (12 %) aller Leistungsberechtigten.
171.050 Empfänger*innen besonderer Asylbewerberleistungen
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG), sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie nach § 2 AsylbLG Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und Teil II des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch. Ende 2021 erhielten 171.050 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 2.985 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu den Empfänger*innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerber*innenleistungsgesetz bieten die Tabellen auf der Themenseite "Asylbewerber*innenleistungen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Detaillierte Informationen zu den Bruttoausgaben nach dem AsylbLG (Tabelle 22211), zu den besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und Teilhabe (22251) sind zudem in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.
Statistisches Bundesamt