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Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk am 23.12.2022

Corona-Update der Bezirksregierung Münster: Die Inzidenz liegt bei 356,3. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 13,64.

Münster. Die für die Lagebewertung wichtige 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) (Wikipedia) landesweit bei 13,64. Der Anteil der Covid-19-Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 6,37 Prozent, die landesweite 7-Tages-Inzidenz*** beträgt aktuell 356,3.


Laut LZG ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für heute (mit Stand: 23.12.2022) folgendes Bild (Zahlen vom letzten Übermittlungstag in Klammern):


Stadt Bottrop                    375,9 (356,3)

Kreis Borken                    248,7 (249,5)

Kreis Coesfeld                  293,6 (284,2) 

Stadt Gelsenkirchen         305,6 (266,0)

Stadt Münster                   331,7 (328,3)

Kreis Recklinghausen       317,4 (289,3)

Kreis Steinfurt                   402,7 (393,8) 

Kreis Warendorf                369,9 (362,4)


Die aktuelle Übersichtstabelle „Laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle in Nordrhein-Westfalen“ ist über die Internetseite des LZG NRW abrufbar.

Eine grafische Übersicht der Inzidenzzahlen finden Sie (auch zum Download) auf unserer Homepage (http://www.brms.nrw.de <http://www.brms.nrw.de> ). 

Die aktuelle Corona-Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html <https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html>

* Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.

** Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de <http://www.intensivregister.de> ). Eigene Berechnung LZG.NRW.

*** Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.


Bezirksregierung Münster