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Silvesterfeuerwerk: Stadt kündigt Einschränkungen an

In Münster erreichten die Ereignisse in der Silvesternacht nicht die gleichen Ausmaße wie in anderen Städten Deutschlands. Dennoch sieht die Stadt es als ihre Aufgabe an, die Gefahrenabwehr zu erhöhen und ihre Bürgerinnen und Bürger vor Verletzungsgefahren in dem Bereich zu schützen.

Münster (SMS) Aufgrund der Erfahrungen in der zurückliegenden Silvesternacht wird die Stadt Münster beim kommenden Jahreswechsel in der Altstadt eine umfangreiche Verbotszone für Feuerwerk einrichten. Insbesondere auf dem Domplatz, aber auch am Prinzipalmarkt und angrenzenden Straßenzügen wird dann das Abbrennen von Pyrotechnik jedweder Art verboten sein. 

„Glücklicherweise haben wir an Silvester in Münster nicht die Verhältnisse wie anderenorts. Aber das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe des Doms und das im Umfeld erneut zu beobachtende Zielen von Feuerwerksraketen auf Passant*innen hat zur Folge, dass die Stadt beim kommenden Jahreswechsel ihre Marschroute anpassen wird. Aus Gründen der Gefahrenabwehr werden wir dann in den genannten Bereichen der Altstadt das Mitführen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen untersagen“, erklärt Münsters Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer. Ob weitere Bereiche in Frage kommen, sei noch zu prüfen.

Insgesamt habe das Stör- und Unfallpotential in Münster in der zurückliegenden Silvesternacht wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht. Hoffnungen mit Blick auf die zwei zurückliegenden Jahreswechsel hätten sich insoweit nicht bestätigt. Böllerverbote und Kontakteinschränkungen hatten in 2020 und 2021 deutschlandweit zu deutlich weniger medizinischen Notfällen und Brandeinsätzen der Feuerwehr als sonst geführt.

Insgesamt zeige sich, dass mehr Aufklärung über die Gefahren der Pyrotechnik, insbesondere in Verbindung mit erhöhtem Alkoholkonsum, notwendig sei. „Die Silvesternacht birgt traditionell ein gewisses Potential für unvernünftiges Handeln. Werden bestimmte Grenzen überschritten, wird es gefährlich“, so Wolfgang Heuer.

Ein flächendeckendes Verbot von Pyrotechnik in der Silvesternacht kann die Stadt Münster nicht anordnen, „hier wäre der Gesetzgeber gefragt, zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern“, erläutert Heuer. Insbesondere die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) gehört aus seiner Sicht auf den Prüfstand. 

Ob eine zentrale Veranstaltung in der Silvesternacht mit einem zusätzlichen, professionell durchgeführten Feuerwerk eine Verbesserung der Gesamtsituation ermögliche, ist aus Sicht der Stadt derzeit schwer abzuschätzen. Dies sei in kleineren Gemeinden jedenfalls leichter erreichbar als in einer Großstadt.


Stadt Münster