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Änderung der Einwanderung von Fachkräften

Regierung legt Entwurf für leichtere Einwanderung von Fachkräften vor

Die Bundesregierung will die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften erleichtern und so ihre Zahl deutlich steigern. Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium legten Regierungskreisen zufolge einen "Verordnungsentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" vor, der dafür sorgen soll, dass bis zu 15.000 qualifizierte Beschäftigte, 30.000 Saisonarbeitskräfte und 3500 Pflegehilfskräfte jährlich nach Deutschland kommen - und zusätzlich 50.000 Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten, doppelt so viele wie bisher. 

Erreichen will die Regierung dies laut Verordnungsentwurf, der AFP am Freitag vorlag, mit einer Reihe von Änderungen. Die sogenannte Westbalkanregelung, die eigentlich dieses Jahr ausgelaufen wäre, soll entfristet und das Kontingent auf 50.000 Arbeitskräfte jährlich verdoppelt werden. Mit der Regelung können Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien (Wikipedia) einreisen.


Fachkräfte, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss haben, sollen künftig keine formale Anerkennung mehr benötigen. "Eine angemessene Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrags stellen faire Arbeitsbedingungen sicher", heißt es dazu in der Verordnung. 


Für IT-Spezialisten, die heute schon ohne anerkannten Abschluss kommen können, werden Dauer der Berufserfahrung sowie Gehaltsschwelle abgesenkt; auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet der Staat.


Im Gesundheits- und Pflegebereich müssen die Arbeitskräfte kein konkretes  Arbeitsplatzangebot nach der Anerkennung mehr vorweisen; auch auf den "engen berufsfachlichen Zusammenhang" zwischen der Tätigkeit während des Anerkennungsverfahrens und der Tätigkeit danach wird verzichtet. 


Zudem ist ein Kontingent für Saisonbeschäftigte von höchstens sechs Monaten pro Jahr vorgesehen; Bedingung sind eine Bezahlung nach Tarif und die Übernahme von mindestens 50 Prozent der Reisekosten. 


Die Vorrangprüfung beim Zugang zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung wird gestrichen - also die Prüfung, ob jemand, der in Deutschland arbeitssuchend gemeldet ist, diese bevorzugt Stelle bekommen muss. In der Verordnung wird auch geregelt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Schulabsolventinnen und Schulabsolventen aller Schularten im Herkunftsland hierzulande ein Praktikum von bis zu sechs Wochen absolvieren dürfen. 


Die Zahl der offenen Stellen belief sich laut Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im dritten Quartal 2022 auf rund 1,8 Millionen. Das sei der zweithöchste je gemessene Wert, heißt es in der Verordnung zur Begründung für die Lockerungen.


Chancenkarte: Das Bundesinnenministerium arbeitet parallel an einem Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Freitag berichtete. Darin sei etwa die Einführung einer Chancenkarte geplant, mit der Menschen aus dem Ausland hier probearbeiten dürfen. Ausländische Studierende sollen laut Bericht leichter einen Job aufnehmen können. 

ilo/pw © Agence France-Presse