Den Ermittlungsbehörden fehlten wichtige Daten aus dem Transparenzregister, in das Unternehmen ihren Eigentümer eintragen sollen. Bis Mitte 2022 hatten Gesellschaften beschränkter Haftung dafür Zeit. Doch von den fast 1,5 Millionen eintragungspflichtigen Gesellschaften hätten sich bisher nur 838.348 eingetragen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium.
Damit bleibe es für Strafverfolgungsbehörden weiterhin in vielen Fällen so gut wie unmöglich, verschleierte Strukturen für Geldwäsche offenzulegen oder auch nachzuvollziehen, hinter welchen Firmen trotz Sanktionen russische Oligarchen stehen, wie die Zeitung weiter berichtete. Sowohl Oligarchen als auch kriminelle Organisationen wie Clans verschleiern ihren Besitz oft mithilfe komplexer Unternehmensgeflechte. Ziel des Transparenzgesetzes war es, für jede Firma im Land die dahinter stehenden Endeigentümer offenzulegen.
Dass die Aufdeckung von Verbrechen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die schlechte Datenlage erschwert wird, kritisierte auch Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll. "Ein unvollständiges Transparenzregister verzögert polizeiliche Ermittlungen, das ist mehr als ärgerlich", sagte er der "Wams". Die Behörden müssten bei fehlenden oder falschen Einträgen Umwege gehen, um herauszufinden, wer der wahre Eigentümer einer auffälligen Rechtseinheit sei.
Auch der Linken-Abgeordnete Pascal Meiser kritisiert: "Das Transparenzregister ist noch immer meilenweit davon entfernt, umfassend Licht ins Dunkel intransparenter Eigentümerstrukturen von Unternehmen und Immobilien zu bringen."
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