Münster - (SMS) - Seit Februar 2022 können die nordrhein-westfälischen Kommunen die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst festlegen. Davor regelte das Bundesrecht die Gebührenhöhe und begrenzte sie auf 30,70 Euro pro Jahr. In Münster sind bislang 17 Euro pro Jahr fällig.
Eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 15. Februar schlägt nun eine Anpassung der bisherigen Kosten vor. Hintergrund ist, dass die Gebühren aktuell nicht den tatsächlichen Kosten für öffentlichen Parkraum entsprechen. Daher werden die Mittel für die Bereitstellung von Parkplätzen derzeit aus dem allgemeinen städtischen Haushalt finanziert. Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Gebührenhöhe soll dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst zukünftig die Kosten des Bewohnerparkens decken.
Die zukünftigen Gebühren bemessen sich daran, welche Herstellungs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Parkraum sowie bei der Überwachung der Parkregelung für die Stadt entstehen. Die in Anspruch genommene Parkfläche (Fahrzeuglänge) wird dabei berücksichtigt.
Im ersten Schritt soll ab dem 1. Juli 2023 eine Erhöhung auf mindestens 130 Euro bis maximal 190 Euro pro Jahr erfolgen. Ab dem 1. Juli 2024 soll die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis dann für die Stadt kostendeckend sein und mindestens 260 Euro bis maximal 380 Euro pro Jahr betragen. Es ist eine Staffelung nach Länge des Fahrzeugs vorgesehen: Für kleine beziehungsweise kurze Fahrzeuge (Länge unter 4,21 Meter) beträgt die Gebühr 260 Euro pro Jahr, für mittelgroße (Länge ab 4,21 Meter bis 4,70 Meter) liegt sie bei 320 Euro pro Jahr und für große Fahrzeuge (Länge ab 4,71 Meter) bei 380 Euro pro Jahr. Bewohnerinnen und Bewohner, die einen Münster-Pass besitzen, sollen entlastet werden: Ihnen soll die Gebühr teilweise erstattet werden, sodass sie sich auf pauschal 80 EUR pro Jahr reduziert.
Ziel ist es, den Parkraum flächendeckend zu angemessenen Preisen anzubieten, auch um die Zahl der Autos in Städten zu reduzieren. Die neuen Gebühren sind somit auch ein Baustein der Mobilitätswende und für den Klimaschutz in Münster.
Bewohnerparkausweise, die über den 1. Juli 2023 hinaus gültig sind, sind für die Laufzeit der noch bestehenden Genehmigung nicht von der Erhöhung betroffen. Die neuen Gebühren fallen erst bei einer Verlängerung des Ausweises an. Bei einem Beschluss der Vorlage durch den Rat wird die Stadtverwaltung Bewohnerparkausweise nur noch mit einer Gültigkeit bis zum 30. Juni 2023 ausstellen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.
Bild: Die Gebühren für das Parken in Bewohnerparkzonen – wie hier in der Nähe des Buddenturms – sollen angepasst werden. Foto: Stadt Münster, Amt für Kommunikation.