Die Schulen und die Träger im offenen Ganztag bieten insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung an.
Aufgrund zahlreicher dringlicher Anfragen, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich, wird das Angebot in NRW zur Notbetreuung ab Montag, dem 23.3.2020, für die Kinder der im Bereich kritischer Infrastrukturen tätigen Eltern erweitert.
Ab sofort muss nur noch ein Elternteil in einer Schlüsselposition beschäftigt sein. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden.
Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Schulen: Gehört ein Elternteil zu einer der unentbehrlichen Berufsgruppen, haben die Eltern die Möglichkeit, sofern Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, ihr Kind in der Schule betreuen zu lassen. Die Betreuung wird am Vormittag und in den Zeiten der Offenen Ganztagsschule (OGATA) sichergestellt. Dies gilt auch für Kinder, die sonst nicht die OGATA besuchen; dies ist eine Sonderregelung für die aktuelle Lage. Zusätzlich wird der Zeitraum der Betreuung auf die Wochenenden (Samstag und Sonntag) und die Osterferien ausgeweitet. Auch an diesen Tagen können die Kinder zu den üblichen Betreuungszeiten betreut werden. Ausgenommen sind die Tage von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag. Aktuell gibt es an diesen Tagen keine Betreuung. Ansprechpartner für die Eltern ist die jeweilige Schule.
Kinderbetreuungseinrichtungen: Gehört ein Elternteil zu einer der unentbehrlichen Berufsgruppen, haben die Eltern die Möglichkeit, sofern Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, ihr Kind in der gewohnten Kinderbetreuungseinrichtung betreuen zu lassen. Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen die Eltern einen Betreuungsvertrag haben.Bei Bedarf wird eine Wochenendbetreuung ab dem 23.03.2020 von den Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Ansprechpartner für die Eltern ist die jeweilige Einrichtung.
Sonderregelung: Einen Betreuungsanspruch haben nunmehr auch die Eltern, die bisher keinen Betreuungsvertrag mit einer Kinderbetreuungseinrichtung haben, im Bereich kritischer Infrastrukturen tätig sind und ihren Wohnsitz in Wesel haben. Wenn diese Eltern einen Betreuungsbedarf haben, können sie sich an Frau Lamprini Beyer (Stadt Wesel, Teamleitung Kinder- und Jugendförderung) unter 0281/ 2032592 oder lamprini.beyer@wesel.de wenden.
Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie, Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung, Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr, Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind, Gesetzgebung/Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung