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Gesamtschule darf nicht in Roxel errichtet werden

Obwohl der Bedarf unumstritten ist, wird es aufgrund von „Bestandsgefährdung“ anderer Schulen in Roxel keine weitere Gesamtschule geben. So begründet die Bezirksregierung Münster ihren Ablehnungsbescheid gegenüber der Stadt Münster.

Münster. Die Stadt Münster darf ihre benötigte dritte Gesamtschule nicht am Standort Roxel errichten. Mit Bescheid vom 23.01.2023 hat die Bezirksregierung Münster einen entsprechenden Antrag der Stadt abgelehnt. Die Genehmigung war der Stadt zwingend zu versagen, weil der Antrag dem interkommunalen Rücksichtnahmegebot widersprach (§ 80 Abs. 2 S. 2 SchulG und § 81 Abs. 3 S. 2 SchulG). „Die Errichtung einer Gesamtschule an dem dafür vorgesehenen Standort in Münster-Roxel führt kausal zu einer Bestandsgefährdung der mit vier Zügen in Havixbeck und zwei Zügen in Billerbeck geführten Anne-Frank-Gesamtschule der Gemeinde Havixbeck“, heißt es in dem Ablehnungsbescheid. 

Weil der Bedarf nach weiteren Gesamtschulen in Münster unbestritten ist, begrüßt die Bezirksregierung ausdrücklich die Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans, den die Stadt inzwischen in Auftrag gegeben hat. Im Rahmen eines Schulentwicklungsplans wird das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Diese Betrachtung bietet auch die Chance, alternative Nutzungsmöglichkeiten für das in Roxel vorhandene Gebäude in den Blick zu nehmen. Der Schulentwicklungsplan ist Grundlage für das zukünftige Zusammenwirken aller Schulformen in Münster – unter Berücksichtigung der Belange der Nachbar-Kommunen.

Zum Hintergrund: Der Rat der Stadt Münster hatte im Juni 2022 die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule im Ortsteil Münster-Roxel beschlossen. Den entsprechenden Genehmigungsantrag stellte die Stadtverwaltung bei der Bezirksregierung Münster im September 2022. In Roxel sollten für die geplante Gesamtschule ab dem Schuljahr 2024/25 die dann nicht mehr benötigten Gebäude einer auslaufenden Sekundarschule genutzt werden. Bereits 2021 hatte die Stadt die „Vorprüfung“ des Vorhabens bei der Bezirksregierung beantragt und war auf die Nichtgenehmigungsfähigkeit des Vorhabens hingewiesen worden.


Bezirksregierung Münster