Für die so genannte Dezember-Soforthilfe hat der Bund bislang mehr als vier Milliarden Euro zur Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden ausgegeben. Die Ausgaben summierten sich nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums vom Samstag auf insgesamt 4,3 Milliarden Euro. "Dies dämpfte den Energiepreisanstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte das Ministerium.
Seit Beginn der Antragsfrist Mitte November seien etwa 3590 Anträge von Energieversorgern auf Erstattung oder Vorauszahlungen eingegangen, von denen 3212 bereits abgearbeitet seien. Profitieren von der Soforthilfe sollen Haushalte und kleinere Unternehmen. Diese müssen dafür nichts tun, eine Antragstellung ist nicht nötig. Die Versorger regeln die Entlastung direkt mit dem Staat.
Die Dezember-Soforthilfe ist die erste Stufe der Gaspreisbremse; diese wird voraussichtlich im März und rückwirkend ab 1. Januar greifen. Zugute kommt die Soforthilfe privaten Haushalten, kleineren Unternehmen mit Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden, Vereinen sowie sonstigen private und öffentlichen Einrichtungen.
Mit der Entgegennahme und Prüfung der Erstattungsanträge der Versorger beauftragte der Bund die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (Wikipedia). Die Auszahlungen erfolgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; zur Seite ) und die Hausbanken der Versorgungsunternehmen. Anträge können noch bis Ende Februar eingereicht werden.
pw/ans AFP