„Mit Ihrem geistesgegenwärtigen Handeln haben Sie ein außergewöhnliches
Maß an Einsatzbereitschaft und Mitmenschlichkeit bewiesen“, sagte der
Regierungspräsident. „Ich freue mich daher sehr, Ihnen heute für Ihr
vorbildhaftes Verhalten eine öffentliche Belobigungsurkunde
übergeben zu dürfen und spreche Ihnen meinen Dank und Respekt aus.“ Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner
Die Ärztinnen Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner wurden darauf
aufmerksam, dass ein als sehr zuverlässig bekannter ärztlicher Kollege
von ihnen nicht zur dienstlichen Frühbesprechung erschien. Zuerst
schlossen die beiden Ärztinnen aus, dass ihr Kollege
auf seinem Arbeitsweg verunglückt sein könnte. Daraufhin machte sich
Anna von Eiff auf den Weg zu seiner Wohnung. Als niemand die Tür
öffnete, beschlossen die Kolleginnen gemeinsam, die Polizei zu rufen.
Diese durfte rechtlich allerdings nicht ohne weiteres
die Tür öffnen. Auch der Vermieter konnte nicht mit einem Schlüssel zu
der Wohnung weiterhelfen. Nach hartnäckigem Drängen von Anna von Eiff
und Dr. med. Rebekka Falkner wurde schließlich doch die Polizei
eingeschaltet, die auch den Rettungsdienst und die
Feuerwehr alarmierte. So konnte der Kollege der beiden schließlich mit
einem schweren Schlaganfall in seiner Wohnung gefunden und noch
rechtzeitig behandelt werden. Durch ihr schnelles und umsichtiges
Handeln retteten Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner
ihrem Arbeitskollegen das Leben.Ludger Pinnow
Öffentliche Belobigung
Eine Öffentliche Belobigung ist eine staatliche Anerkennung für eine Rettungstat. Die Anregung für eine Öffentliche Belobigung oder für eine Rettungsmedaille kann jede:r an die zuständige Bezirksregierung oder Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens schicken. Dabei ist es hilfreich, Personen zu benennen, die den Tathergang und das Geschehen möglichst genau schildern können. Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die erforderliche Sachverhaltsaufklärung und übersendet diese zusammen mit einer Stellungnahme zu dem Rettungsvorgang an die Staatskanzlei. Über die Anerkennung von Rettungstaten und öffentlichen Belobigungen entscheidet der Ministerpräsident.Foto oben: Regierungspräsident Andreas Bothe (2.v.r.) überreicht die öffentlichen
Belobigungsurkunden an
(v.l.) Anna von Eiff, Dr. med. Rebekka Falkner und Ludger Pinnow