Bei einer durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durchgeführten Umfrage hatten sich in wenigen Wochen über 3000 Betroffene gemeldet. Die Verbraucher:innen berichteten, dass eventim bei gestrichenen Veranstaltungen oft nicht den gesamten Ticketpreis zurückerstattet hat.
Der vzbv sieht dies als unrechtmäßig an und hat am 7. Dezember 2022 Klage gegen den Ticketvertreiber eventim eingereicht. Als Betroffene können Sie sich nun an der Klage beteiligen, indem Sie sich ins geöffnete Klageregister eintragen.
Die Anmeldung zur Klage ist für Sie kostenlos. Über unseren Klage-Check können Sie herausfinden, ob sich Ihr Fall zur Teilnahme an der Klage eignet. Außerdem erleichtern eine Schritt-für-Schritt Anleitung und bereitgestellte Mustertexte anschließend die Anmeldung.
Hier können Sie leicht herausfinden, ob Sie bei der Klage gegen eventim mitmachen können.
Bitte halten Sie dazu Ihre Unterlagen bereit, zum Beispiel
- Bestellbestätigung
- Abrechnung
- E-Mails von eventim
Bei den einbehaltenen Preisbestandteilen geht es um Buchungsgebühren und um weitere Entgelte, für die laut eventim bereits Leistungen erbracht worden seien. Durch die Klage soll erreicht werden, dass die Verbraucher:innen den kompletten Ticketpreis zurückerstattet bekommen. Gebühren für den Versand und die Versicherung der Tickets sind allerdings nicht betroffen.
Gut zu wissen: Mithilfe dieses Musterbriefes der Verbraucherzentralen können Sie alternativ zunächst selbst eine Rückerstattung von eventim fordern. Bleiben Sie damit erfolglos, können Sie sich noch bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung für die Musterfeststellungsklage anmelden.
Foto: vzbv unter Verwendung von Sina Schuldt – picture alliance
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)KLAGE GEGEN EVENTIM – ANMELDUNG JETZT MÖGLICH