Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner heutigen Sitzung (15. Februar) eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Hintergrund ist, dass die aktuellen Gebühren nicht den tatsächlichen Kosten für öffentlichen Parkraum entsprechen. Die Bereitstellung der Parkplätze wird daher derzeit aus dem allgemeinen städtischen Haushalt finanziert. Die jetzt verabschiedete Anpassung soll dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst zukünftig die Kosten des Bewohnerparkens decken.
Die Möglichkeit, die Gebühren für Bewohnerparkausweise eigenständig festzulegen, besteht für nordrhein-westfälische Kommunen seit Februar 2022. Davor regelte das Bundesrecht die Gebührenhöhe und begrenzte sie auf 30,70 Euro pro Jahr. In Münster sind bislang 17 Euro pro Jahr fällig. Die zukünftigen Gebühren bemessen sich daran, welche Herstellungs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Parkraum sowie bei der Überwachung der Parkregelung für die Stadt entstehen. Dabei wird die in Anspruch genommene Parkfläche (Fahrzeuglänge) berücksichtigt:
So
erfolgt – in einem ersten Schritt – zum 1. Juli 2023 eine Erhöhung der
Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens 130 Euro bis maximal
190 Euro pro Jahr.
Ab dem 1. Juli 2024 sollen die Gebühren dann für die
Stadt kostendeckend sein und mindestens 260 Euro bis maximal 380 Euro
pro Jahr betragen.
Für kurze Fahrzeuge (Länge unter 4,21 Meter) liegt
der Betrag dann bei 260 Euro pro Jahr, für mittelgroße (Länge ab 4,21
Meter bis 4,70 Meter) bei 320 Euro und für große (Länge ab 4,71 Meter)
bei 380 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Münster-Pass besitzen, entlastet die Stadt: Ihnen wird die Gebühr teilweise erstattet, sodass sie sich auf pauschal 80 Euro pro Jahr reduziert.
Ziel der Gebührenordnung ist es, den Parkraum flächendeckend zu angemessenen Preisen anzubieten, auch um die Zahl der Autos in Städten zu reduzieren. Die neuen Gebühren sind somit auch ein Baustein der Mobilitätswende und für den Klimaschutz in Münster.
Bewohnerparkausweise, die über den 1. Juli 2023 hinaus gültig sind, sind für die Laufzeit der noch bestehenden Genehmigung nicht von der Erhöhung betroffen. Die neuen Gebühren fallen erst bei einer Verlängerung des Ausweises an. Ab sofort stellt die Stadtverwaltung Bewohnerparkausweise nur noch mit einer Gültigkeit bis zum 30. Juni 2023 aus, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Bewohnerparken und zur angepassten Gebührenordnung gibt es auf der Internetseite der Stadt Münster unter www.stadt-muenster.de/bewohnerparken.