Münster - (SMS) - Internationale Diplomatie, politische Krisen oder Phasen der wirtschaftlichen Blüte: Die Zeit zwischen 1570 und 1661 war turbulent und dramatisch – und sie wurde geprägt von Johannes Pagenstecher sowie Heinrich und Bernhard Holland. Über das Leben und Wirken der drei Staatssekretäre, die in diesen 90 Jahren die Geschicke der Stadtverwaltung in Münster mitbestimmten, informiert Prof. Dr. Wilfried Reininghaus am Donnerstag (23. Februar) ab 18 Uhr beim ersten Themenabend dieses Jahres im Stadtarchiv.
Johannes Pagenstecher (1570 bis 1601) führte die hochdeutsche Sprache in der Stadtverwaltung ein. Der gebürtig aus Freckenhorst stammende Jurist betätigte sich gleichzeitig als Geldverleiher. In der Zeit Pagenstechers wuchs die Bevölkerung Münsters nach dem Ende der Täuferherrschaft wieder an, die Stadt gewann an wirtschaftlicher Stärke und der katholische Glaube setzte sich nach den konfessionellen Kriegen in der Bischofsstadt endgültig durch.
Pagenstechers Nachfolger, Heinrich Holland (1601-1647), war für die Stadt als Diplomat tätig und sorgte für die Organisation der Friedensverhandlung, die dann sein Sohn Bernhard als Stadtsekretär ab 1647 fortführte. Dieser soll als erster den Abschluss der Friedensverhandlungen 1648 verkündet haben. In den Jahren bis 1661 war er Kontrahent von Bischof Christoph Bernhard von Galen, trat dann aber bis zu seinem Tod 1686 in dessen Dienste. Heute erinnert in Gievenbeck eine Straße an die beeindruckende Arbeit von Vater und Sohn.
Um eine Anmeldung für die Veranstaltung per E-Mail unter themenabend-anmeldung@stadt-muenster.de oder telefonisch unter 02 51/4 92-47 01 wird gebeten. Die Veranstaltung wird über einen Livestream im Internet übertragen. Weitere Hinweise zur Veranstaltung und zum Gesamtprogramm der Themenabende unter www.stadt-muenster.de/archiv.
Abbildung: Das Protokollbuch des Rats der Stadt Münster für die Jahre
1571 bis 1587. Auf der ersten Seite nennt sich der Stadtsekretär
Johannes Pagenstecher selbst.
Foto: Stadt Münster/ Stadtarchiv Münster, Ratsarchiv AII, Nr. 20, Bd. 7a.