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Coronazahlen am 17.2.2023

Inzidenz in NRW liegt bei 132,7

Münster. Die für die Lagebewertung wichtige 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) landesweit bei 9,38.

Der Anteil der Covid-19-Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 4,56 Prozent, die landesweite 7-Tages-Inzidenz*** beträgt aktuell 132,7.

Laut LZG ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für heute (mit Stand: 17.02.2023) folgendes Bild (Zahlen vom letzten Übermittlungstag in Klammern): Stadt Bottrop 133,8 (136,4)


Kreis Borken 101,5 (105,7)

Kreis Coesfeld 100,3 (95,8)

Stadt Gelsenkirchen 139,5 (123,0)

Stadt Münster 113,6 (117,7)

Kreis Recklinghausen 137,1 (89,6)

Kreis Steinfurt 151,5 (145,7)

Kreis Warendorf 130,9 (149,5)


Die aktuelle Corona-Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html <https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html>

* Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.


** Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de <http://www.intensivregister.de> ). Eigene Berechnung LZG.NRW.

*** Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.


© Bezirksregierung Münster