Karlsruhe - (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 30. Januar 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena Anklage gegen
die deutsche Staatsangehörige Kristin L.
erhoben.
Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich - teilweise als Heranwachsende - mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 105 JGG). Daneben werden ihr Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 22a Abs. 1 Nr. 6a KrWaffKontrG; § 51 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2 Abs. 3 WaffG) sowie Beihilfe zur Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, § 27 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Kristin
L. reiste im März 2015 über die Türkei nach Syrien. Dort schloss sie
sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat
(IS)" an und heiratete wenige Wochen später nach islamischem Ritus einen
IS-Kämpfer. Damit dieser sich weiter für die Vereinigung betätigen
konnte, kümmerte sich die Angeschuldigte um den Haushalt und erzog die
gemeinsame Tochter im Sinne der IS Ideologie. Zudem ließ sie sich in
Glaubens- und Sprachkursen der Vereinigung fortbilden. Für ihre Dienste
erhielt die Familie monatliche Zahlungen von der Organisation.
Von Syrien aus bemühte sich Kristin L. darum, andere Frauen in Deutschland zu einer Ausreise zum IS zu bewegen. Sie besaß zeitweilig ein Schnellfeuergewehr und eine Schrotflinte. Geld, das sie von der Familie ihres Ehemannes erhalten hatte, leitete sie teilweise an den IS weiter. Nachdem die Angeschuldigte sich im März 2019 ergeben hatte und in einem kurdischen Lager in Syrien untergebracht worden war, feuerte sie dort eine andere Insassin an, als diese eine vermeintliche "Abtrünnige" körperlich misshandelte.
Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde Kristin L. am 6. Oktober 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)