Dazu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (persönliche Webseite):
„Die Eröffnung der Rosenburg Ausstellung an der Universität von Tel Aviv
ist mir eine besondere Ehre. Mit der Ausstellung arbeiten wir ein Stück
Deutscher Geschichte auf: Von den 170 Juristen, die von 1949 bis 1973
in Leitungspositionen des Ministeriums tätig waren, hatten 90 der NSDAP und 34 der SA angehört. Mehr als 15 Prozent waren vor 1945 im nationalsozialistischen Reichsjustizministerium selbst tätig.
Für das vom deutschen Justizsystem verursachte Leid gilt es sich nicht
nur zu entschuldigen, sondern sich auch klar gegen Tendenzen zu
positionieren, die den Rechtsstaat gefährden: Mit der Stärkung von
demokratischen Institutionen und einer unabhängigen Justiz, für die
Wahrung der liberalen Demokratie. Dafür werde ich mich immer einsetzen.“
In seiner Eröffnungsrede hob Bundesjustizminister Buschmann die Bedeutung der Ausstellung hervor. Mit der Aufarbeitung der Geschichte des Bundesministeriums der Justiz müsse man Schlussfolgerungen für die Gegenwart ziehen. Juristinnen und Juristen dürften nicht jede politische Idee in Paragraphen umsetzen, sondern müssten die normativen Mindeststandards der Menschlichkeit verteidigen. Die Mehrheit dürfe niemals das letzte Wort behalten – dies könne nur eine unabhängige Justiz haben. Wanderausstellung zieht nach Tel Aviv
Die deutschsprachige Rosenburg-Ausstellung war bis 04. Februar 2023 an der Universität Potsdam zu sehen. Ab dem 07. März ist die Ausstellung in Karlsruhe zu sehen.
Die englischsprachige Version der Wanderausstellung macht nun erneut außerhalb von Deutschland halt: Nach Stationen in den USA und Polen jetzt an der Universität von Tel Aviv in Israel.
Die "Rosenburg“ (Wikipedia) in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. 2012 setzte das Ministerium auf Initiative der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine unabhängige Wissenschaftliche Kommission ein, die den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik erforschen sollte. Nachdem im Oktober 2016 der Abschlussbericht der Forschungsgruppe unter dem Titel „Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit“ vorgestellt wurde, werden die Ergebnisse seither in einer umfassenden öffentlichen Wanderausstellung einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Durch die Ausstellung sollen die Erkenntnisse der „Akte Rosenburg“ vorgestellt und dadurch das Bewusstsein für das historische Unrecht geschärft werden.
Die Ausstellung gliedert sich in neun Bereiche. Jeder Ausstellungsbereich wird durch eine Stele repräsentiert, die sich in Form von Zeitzeugenberichten, Opfer- und Täterbiografien sowie beispielhaften Gesetzestexten dem jeweiligen Thema annähert. Die Stelen vermitteln an vielen Stellen die Doppelgesichtigkeit des Ministeriums: Sie stellen einer hellen Vorderseite eine dunkle Rückseite gegenüber. Einerseits das glänzende Expertentum vieler Juristen, andererseits deren dunkle Vergangenheit und tiefe Verstrickung in das NS-Unrecht. Dieser Eindruck wird durch die Ausstellungsgestaltung noch verstärkt. So vermitteln die gekippten und verzerrten Formen der Ausstellungswände ein Gefühl der Verstörung und Haltlosigkeit. Überdimensionale Bürolampen bringen sprichwörtlich ans Licht, was lange Zeit im Schatten lag.
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Rede von Dr. Marco Buschmann MdB, Bundesminister der Justiz, zur Eröffnung der Rosenburg-Wanderausstellung in Tel Aviv am 20. Februar 2023
Sehr geehrter Herr Professor Blank,
sehr geehrter Herr Professor Danziger,
sehr geehrter Herr Professor Stauber,
sehr geehrte Studentinnen und Studenten,
sehr geehrte Damen und Herren!
I.
Einer der vielen namhaften Absolventen Ihrer Universität war Josef
Lapid, der inzwischen verstorbene frühere Justizminister. Im Februar
2005 sollte der damalige deutsche Bundespräsident Horst Köhler vor der
Knesset sprechen. Dazu sagte Lapid:
Das deutsche Staatsoberhaupt im israelischen Parlament begrüßen zu
können, sei der beste Beweis dafür, dass es den Nationalsozialisten
nicht gelungen sei, das jüdische Volk zu besiegen.
Wir Deutschen können nur ewig dankbar sein für diesen Beweis – und ewig
dankbar, dass es uns gelungen ist, neben dem ewigen Verhältnis der
historischen Schuld auch ein Band der tiefen und hoffentlich ewigen
Freundschaft zwischen unseren Ländern zu knüpfen.
Voller Dankbarkeit bin ich auch, dass ich als deutscher Politiker in
Israel, in Tel Aviv, sprechen darf. Das mag inzwischen Normalität sein –
selbstverständlich ist es nicht.
II.
Ich komme gerade aus Yad Vashem. Als Deutscher empfinde ich dort tiefe Scham. Und zugleich bewundere ich diesen Ort, der davon zeugt, dass man den Opfern ihr Leben nehmen konnte, aber ihre Würde weiterlebt.
Heute vor genau 90 Jahren, am 20. Februar 1933, schrieb der deutsche
Historiker Friedrich Meinecke an seinen Kollegen Walter Goetz:
„Wir müssen uns in der Tat auf schlimmste Dinge gefasst machen, und wir
dürfen nicht schweigend sie abwarten“, und er warnte vor „dem sich
öffnenden Abgrunde“.
Wie breit und tief dieser Abgrund werden sollte, wie gerechtfertigt
der Superlativ von den „schlimmsten Dingen“ war, konnte Meinecke nicht
ahnen.
Heute wissen wir das sehr genau. Und wir Deutschen werden nicht
vergessen, dass es Deutsche waren, die diese Taten verübt und diesen
Abgrund geöffnet haben.
Die Erinnerung an diese Zeit, und die Auseinandersetzung mit ihr, sind feste Bestandteile der deutschen politischen Kultur geworden. Erinnerung und Auseinandersetzung drücken sich aus in Gedenktagen, in akademischer Forschung und Vermittlungsarbeit, in Ausstellungen und Mahnmalen.
Viele von Ihnen werden das Holocaust-Denkmal in Berlin kennen, das große Stelenfeld südlich vom Brandenburger Tor.
Wenn Sie es von außen betrachten, übersehen Sie es in seiner Gesamtheit.
Sie können Ihren Blick schweifen lassen und könnten sogar einen
Großteil der fast dreitausend Stelen zählen.
Wenn Sie sich dann aber ins Innere des Feldes begeben, verlieren Sie
diesen Überblick, sehen immer weniger der Betonquader – bis Sie umgeben
sind von fast fünf Meter hohen Stelen, die sich um Sie herum auftürmen,
groß und einschüchternd wie bedrückend.
Ich habe diese Erfahrung immer als Metapher verstanden für die
Beschäftigung mit Geschichte, erst recht mit den dunkelsten Seiten der
Geschichte.
Geschichte wird nicht kleiner, überschaubarer, je mehr man sich mit ihr
auseinandersetzt. Sie wird größer, gewaltiger, manchmal auch
unheimlicher, ja abgründig.
III.
Mit dem „Rosenburg-Projekt“ hat das deutsche Bundesministerium der
Justiz sich seiner eigenen Geschichte gestellt. Meine Vorgängerin, die
damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, setzte vor
zehn Jahren eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission ein, die die
Geschichte des Hauses in den Jahren 1950 bis 1973 erforschen sollte, als
das Ministerium seinen Sitz in der Rosenburg in Bonn hatte.
Die Ergebnisse wurden 2016 in der Studie „Die Akte Rosenburg“
publiziert. Seit 2017 präsentieren wir sie auch im Rahmen einer
Wanderausstellung, die nach verschiedenen Stationen in Deutschland,
Polen und den USA nun in Israel angekommen ist.
Die personellen Kontinuitäten zwischen dem NS-Staat und dem frühen Bundesministerium der Justiz nachzuzeichnen,
den Umgang des Ministeriums mit den Verbrechen des Nationalsozialismus zu erforschen,
ja, insgesamt das Nachwirken des Nationalsozialismus in unserem Haus darzustellen:
Das waren die Aufgaben der Kommission.
Die Ergebnisse sind erschreckend:
Von den 170 Juristen, die von 1949 bis 1973 in Leitungspositionen des
Ministeriums tätig waren, hatten 90 der NSDAP und 34 der SA angehört.
16 Prozent waren im nationalsozialistischen Reichsjustizministerium selbst tätig gewesen.
1953 waren im Ministerium und seinem Geschäftsbereich von 968 Stellen
513 mit Beamten besetzt, die bereits im Nationalsozialismus Staatsdiener
gewesen waren.
Schon diese wenigen Fakten zeigen: Nicht nur vor 1945 habe zu viele Menschen weggesehen; auch nach 1945 haben es zu viele getan.
Der erste Staatssekretär im Ministerium, Walter Strauß, sagte einmal, seine Beamten hätten einen „Schatz an Erfahrungen“ aus dem NS-Reichsjustizministerium in die Arbeit des BMJ herübergetragen.
Aus dieser Formulierung sprach keine Sympathie für das NS-Regime. Walter Strauß selbst war jüdischer Herkunft. Seine Eltern wurden 1942 in das Ghetto Theresienstadt deportiert und dort ermordet. Er selbst kam nur knapp mit dem Leben davon.
Hinter der Formulierung vom „Schatz an Erfahrungen“ steht eine Vorstellung vom Juristen als einem bloßen Rechtstechniker, einem Ingenieur, der sich in der unpolitischen Welt des rein Funktionalen bewegt, die sich trennen lasse von den Zwecken seines Tuns – egal wie unmenschlich sie sind.
Dahinter steht aber auch die Tragik des deutschen Bürgers aus jüdischer Familie, Walter Strauß, der in seiner Heimat weiterleben wollte und der zugleich wusste, dass er das inmitten von Tätern tun musste.
IV.
Man betreibt Vergangenheitsforschung nicht um ihrer selbst willen. Wir wollten aus dieser Aufarbeitung der Geschichte unseres Ministeriums Schlussfolgerungen für die Gegenwart ziehen.
Die Perversion des Rechts während der NS-Zeit zeigt: Juristinnen und
Juristen dürfen sich nicht nur als Techniker des Rechts verstehen, die
jede beliebige politische Idee in Paragraphen gießen und sie
vollstrecken.
Die Rechtswissenschaft ist normativ, und daher gehört es zu ihrer
Aufgabe, normative Mindeststandards der Menschlichkeit zu verteidigen.
Eine der Konsequenzen aus den Erkenntnissen des
Rosenburg-Forschungsprojekts ist die Neufassung des Paragrafen 5a des
Deutschen Richtergesetzes gewesen.
In Absatz 2 Satz 3 heißt es dort nun:
„die Vermittlung der Pflichtfächer erfolgt auch in Auseinandersetzung
mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der
SED-Diktatur.“
Wir wollen pädagogische Situationen schaffen, die den schleichenden Weg zum Unrecht erkennbar machen – die Entstehung der Strukturen und die allmähliche Veränderung der Mentalität, die solche Strukturen trägt.
Um all das zu erkennen, bedarf es eines wachen und empfindlichen Geistes. Wir hoffen, dass man diesen Geist an der Universität schulen kann.
V.
Der deutsche Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel schrieb einmal,
das einzige, was man aus der Geschichte der Völker lernen könne, sei,
dass die Völker aus der Geschichte nichts lernten. Ich bin
optimistischer: Aus der Geschichte zu lernen – das bleibt unsere
Pflicht; und dieser Pflicht nachzukommen, ist nicht unmöglich.
Mein Land bemüht sich jedenfalls nach Kräften darum, dass wir nie wieder
ein Land der Täter werden, sondern für immer ein Land der Freiheit, des
Rechts und der Demokratie bleiben.
In vier Tagen wird sich Putins Überfall auf die Ukraine jähren.
Ein Diktator bringt Krieg und Tod über Millionen von Menschen. Die freie
Welt hat schon einmal erfahren, dass man einen Diktator mit
Appeasement-Politik nicht stoppen kann.
Aus der Geschichte zu lernen bedeutet zu erkennen, dass ein Diktator
Appeasement immer als Einladung versteht, den Weg der Gewalt
weiterzugehen. Das dürfen wir als freie Welt nicht zulassen! Die
Prinzipien von Freiheit und Sicherheit müssen sich behaupten, deswegen
steht die Staatengemeinschaft an der Seite der Ukraine! Deswegen steht
Deutschland heute an der Seite der Ukraine!
Aus der Geschichte zu lernen bedeutet zu erkennen, dass in der Demokratie jede und jeder zum Staat gehört; dass aber auch die demokratisch legitimierte Mehrheit nicht alles darf. Wir Deutschen haben heute ein starkes Grundgesetz, das auch der Mehrheit Grenzen ihrer Macht aufzeigt.
Aus der Geschichte zu lernen bedeutet zu erkennen, dass Grundrechte
ihrem Wesen nach Minderheitenrechte sind. Daher darf es gerade nicht die
Mehrheit sein, die das letzte Wort über sie behält.
In Deutschland liegt deshalb das letzte Wort über die Bedeutung der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht.
Aus der Geschichte zu lernen bedeutet zu erkennen, dass sich Demokratien mit ihren eigenen Mitteln selbst abschaffen können, wenn der Mehrheit keine Grenzen gesetzt sind.
Deshalb enthält unser deutsches Grundgesetz ein System der checks and balances. Dazu gehört eine starke, unabhängige Justiz, die der Politik auch Einhalt gebieten kann, wenn sie das Grundgesetz und damit das Recht verletzt.
Aus der Geschichte zu lernen bedeutet zu erkennen, dass man breite Mehrheiten suchen sollte, wenn man die Spielregeln des demokratischen Wettbewerbs und das Zusammenspiel der Verfassungsorgane verändern möchte.
Daher sind in Deutschland Änderungen des Grundgesetzes nur möglich, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat es beschließt. Das gelingt regelmäßig nur dann, wenn auch große Teile der Opposition von der Notwendigkeit der Änderung überzeugt sind.
Aus der Geschichte zu lernen bedeutet, immer am offenen Austausch
festzuhalten – an der Wägung von Argumenten, an der Offenheit für Kritik
und Widerspruch und an der Möglichkeit, einen eingeschlagenen Kurs auch
wieder zu ändern. Vorschläge zu machen, sie der demokratischen Debatte
auszusetzen und sie dann zu verändern und zu verbessern – das ist nicht
Schwäche, das ist Stärke, und das ist weise!
Es ist das, was uns liberale Demokratien gegenüber allen autoritären
Systemen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auszeichnet, die stets
in Erstarrung untergehen!
Ich glaube daran, anders als Hegel, dass Völker aus der Geschichte
etwas lernen können. Wie sonst sollte die Welt uns Deutschen glauben,
dass wir heute ein Land sind, das sich ernsthaft und nachhaltig der
Freiheit, der Demokratie und dem Recht zugewandt hat? Wir haben aus den
Abgründen unserer eigenen Geschichte gelernt. Wir haben aber auch vieles
aus der Geschichte anderer Völker gelernt:
Die Demokratie haben wir von unseren französischen Freunden gelernt; im
Parlamentarismus sind uns häufig unsere Freunde aus dem Vereinigten
Königreich Vorbild; und dass sich alle Staatsgewalt an die Verfassung
halten muss und dass es notfalls ein oberstes Gericht geben muss, das
genau das kontrolliert, das haben wir von unseren US-amerikanischen
Freunden und aus der legendären Entscheidung Marbury versus Madison des
dortigen Supreme Court gelernt.
Von Freunden zu lernen ist nicht Schwäche, sondern Stärke.
Lernen wir aus der Geschichte, meine Damen und Herren!
Und schaffen wir – wie mit dieser Ausstellung – genau dafür immer neue Grundlagen!
Ich danke noch einmal allen Beteiligten, ganz besonders der
Buchmann Faculty of Law und der David J. Light Law Library dafür, dass
sie ihre Räume zur Verfügung gestellt haben – und ich wünsche der
Ausstellung viele Besucher!
Herzlichen Dank!
Todá rabá!
Rede in englischer Sprache:
Speech by Minister Dr Buschmann at the opening of the Rosenburg travelling exhibition in Tel Aviv on 20 February 2023
Professor Blank,
Professor Danziger,
Professor Stauber,
Students,
Ladies and Gentlemen!
I.
One of the many renowned alumni of your university was the late Yosef Lapid, the former justice minister. In February 2005, the German President of the time, Horst Köhler, was invited to address the Knesset. Lapid said that welcoming the German head of state to the Israeli parliament was the ultimate proof that the National Socialists had not managed to defeat the Jewish people.
We Germans can only be eternally grateful for this – and eternally
grateful that, alongside lasting historical guilt, we have also managed
to forge bonds of deep and, I hope, enduring friendship between our two
countries.
I am also immensely grateful that I, a German politician, have the
opportunity to speak in Israel, in Tel Aviv. Perhaps this is now normal –
but it CANNOT be taken for granted.
II.
I have just come from Yad Vashem, a place where I, as a German, feel deep shame. But is it also a place of which I am in awe: in awe of its testimony to how victims’ dignity endures although their lives were taken from them.
Exactly 90 years ago today, on 20 February 1933, the German historian Friedrich Meinecke wrote to his colleague Walter Goetz, “we must in truth brace ourselves for the most terrible things, and we cannot simply await them in silence”. He warned of the “impending abyss”.
Meinecke could not have imagined just how wide and deep that abyss would become or how terrible “the most terrible things” would be.
Today, we know very well. And Germans will never forget that it was Germans who commited the singular crimes of the Shoah and led the way into that abyss.
Remembering and confronting this time through days of remembrance, academic research and education work, and exhibitions and memorials has become an integral part of German political culture.
Many of you will be familiar with the Holocaust Memorial in Berlin,
the vast of field of concrete slabs south of the Brandenburg Gate.
Stand on the periphery and you can see the site in its entirety. Your
gaze can roam – and you could in fact count most of the nearly three
thousand blocks.
But when you make your way in amongst them, you lose that overview.
Fewer and fewer of the slabs are visible – until they surround you:
nearly five metres high, towering over you; huge, and intimidating, and
oppressive.
I have always understood this experience as a metaphor for engaging
with history, and in particular with history’s darkest pages.
History does not become more contained, or easier to take in, the more
you grapple with it. It becomes bigger, more daunting, more dangerously
unfathomable; infinitely disturbing.
III.
Germany’s Federal Ministry of Justice confronted its own history with
the Rosenburg Project. Ten years ago, my predecessor – the then Federal
Minister of Justice Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – appointed an
Independent Academic Commission to examine the Ministry’s history in the
period from 1950 to 1973, when it was housed in the Rosenburg Villa in
Bonn.
The Commission’s findings were published in 2016 in the study “The
Rosenburg Files”. Since 2017, they have also been showcased in a
travelling exhibition which, after a number of stops in Germany, Poland
and the US, has now arrived in Israel.
Retracing the continuities of personnel between the National Socialist state and the fledgling Federal Ministry of Justice,
examining the Ministry’s handling of the crimes of National Socialism,
and yes, chronicling the general aftermath of National Socialism within our ministry:
these were the Commission’s tasks.
Its findings are disturbing:
of the 170 jurists in senior positions in the Ministry from 1949 to
1973, 90 had been members of the Nazi Party, and 34 had belonged to the
SA.
Sixteen percent had been employed by the Reich Ministry of Justice itself.
In 1953, of the 968 posts in the Ministry and under its remit, 513 were
held by civil servants who had been in the employ of the National
Socialist state.
These figures leave no doubt: It was not just before 1945 that too many people looked the other way; the same thing happened after 1945 as well.
The first State Secretary at the Ministry, Walter Strauß, once said that his employees had brought a “wealth of experience” from their time at the National Socialist Justice Ministry to the work of the new Federal Ministry of Justice.
His words were not an expression of sympathy for the Nazi regime. Walter Strauß was himself of Jewish heritage. His parents were deported to the Theresienstadt Ghetto in 1942 and murdered there. Strauß himself only narrowly escaped with his life.
His reference to a “wealth of experience” arises from a perception of
jurists as mere technicians of the law, engineers operating on an
apolitical and purely functional level, who can be detached from the
ends served by their actions – however inhuman those ends may be.
But it also illustrates the tragedy of the German citizen of Jewish
descent, Walter Strauß, who wanted to continue living in his native
country but knew that to do so meant living among the perpetrators of
Nazi atrocities.
IV.
Dissecting the past is not something we do for its own sake. Our goal in examining our Ministry’s history was to see what lessons could be learnt for the present.
The perversion of justice in the Nazi period shows: Jurists cannot be
regarded simply as technicians of the law, whose task is to mould any
given political idea into statutes and then enforce them.
The science of law has a normative function, and so its task includes defending normative minimum standards of humanity.
Among the consequences of the Rosenburg Project is an amendment to section 5a of the German Judiciary Act.
Subsection 2 sentence 3 now reads:
“the teaching of the compulsory subjects also includes a critical
analysis of the injustices of the National Socialist regime and of the
Communist dictatorship”.
Our goal is to equip students to recognise the creeping path to injustice – the emergence of structures and the gradual shift in mentality that holds these structures in place.
Recognising all this requires an alert and discerning spirit. It is our hope that such a spirit can be cultivated through university studies.
V.
The German philosopher Georg Wilhelm Friedrich Hegel once wrote that the only thing to be learned from the history of nations is that nations learn nothing from history. Personally, I take a more optimistic view: learning from history continues to be our duty; and it is a duty that is by no means impossible to fulfil. My country is certainly making every effort to ensure that we never again become a country of perpetrators, and that we remain a country of freedom, law and democracy.
We are now four days away from the first anniversary of Putin’s invasion of Ukraine.
A dictator is bringing war and death to millions of people. The free
world has already learned that dictators cannot be stopped by
appeasement.
Learning from history means recognising that a dictator will always view appeasement as an invitation to continue down a violent path. We, the free world, cannot allow this to happen! The principles of freedom and security must prevail – which is why the international community stands by Ukraine’s side! And it is why Germany stands by Ukraine’s side!
Learning from history means recognising that, in a democracy, each and every individual is part of the State; but we must also recognise that the democratically legitimised majority cannot do anything it wants. Today, we Germans have a strong constitution, the Basic Law, which imposes limits on the power of the majority.
Learning from history means recognising that fundamental rights are,
by their very nature, minority rights, and that the majority clearly
cannot be allowed to have the last word.
It is therefore the Federal Constitutional Court that has the last word on the meaning of fundamental rights in Germany.
Learning from history means recognising that democracies can abolish
themselves of their own accord if limits are not imposed on the
majority. Our German Basic Law therefore contains a system of checks and
balances, including a strong, independent judiciary that can stop any
government action that violates the constitution and thus breaks the
law.
Learning from history means recognising that broad majorities are needed
in order to change the rules of democratic competition and the
interaction between constitutional bodies. In Germany, amendments to the
Basic Law require a two-thirds majority in the Federal Parliament (the
Bundestag) and the Federal Council (the Bundesrat). This is generally
only possible if large sections of the opposition are also largely
convinced that the amendment is necessary.
Learning from history means always maintaining a free and open
exchange – weighing up arguments, being open to criticism and
opposition, and being prepared to change course.
Making proposals, putting them to democratic debate and then modifying
and improving them is not a sign of weakness – it is a sign of strength
and wisdom!
This is what distinguishes our liberal democracies from all the
authoritarian systems of the past, present and future, which always
succumb to rigidity.
Unlike Hegel, I believe that we can learn from history. How else is the world supposed to believe us when we say that Germany is now seriously and permanently committed to freedom, democracy and justice? We have learned from the abyss that marks our own history. But we have also learned from the history of other nations:
We have learned democracy from our French friends; our friends in the United Kingdom often serve as role models for the parliamentary system; and we have learned that all state authority must abide by the constitution, with a supreme court providing the necessary checks, from our friends in the US and from the legendary Marbury versus Madison decision of the US Supreme Court.
Learning from friends is not a weakness. It is a strength.
Ladies and gentlemen, let us learn from history!
And let us always strive to find new ways of doing so – like this exhibition.
Once again, I would like to thank all those involved, especially the Buchmann Faculty of Law and the David J. Light Law Library for the use of their facilities. I hope the exhibition is well attended!
Thank you very much!
Todá rabá!
Fotos: phototek/ Leon Kügeler