Vor dem Hintergrund des gestern bekannt gegebenen Todesurteils gegen Jamshid Sharmahd (Wikipedia) habe ich den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Ihm wurde mitgeteilt, dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren.
Als Folge hat die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.
Außenministerin Baerbock anlässlich des gestern bekannt gegebenen Todesurteils gegen Jamshid Sharmahd in Iran