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Russischer Ölkonzern Rosneft klagt gegen die Bundesregierung

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Treuhandverwaltung von Rosneft-Töchtern

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Verhandlung zur Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft (Wikipedia) gegen die Bundesregierung wegen der Treuhandverwaltung(Wikipedia) für zwei deutsche Rosneft-Tochterunternehmen begonnen. Der Konzern bezeichnet die Maßnahme als unverhältnismäßig und wendet sich auch gegen das seit dem 1. Januar geltende Embargo auf russische Ölimporte nach Deutschland. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist zur Begründung auf die Energieversorgungssicherheit.

Das Ministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) hatte im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Die Unternehmen standen bis dahin für zwölf Prozent der Erdölverarbeitungskapazität in Deutschland. Besonders wichtig ist die PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt, die die Region Nordostdeutschland und den Flughafen Berlin-Brandenburg mit Mineralöl versorgt.

Laut Wirtschaftsministerium war der Betrieb der Rosneft-Anlagen gefährdet, weil andere Unternehmen wie Zulieferer oder IT-Unternehmen nicht mehr mit dem russischen Konzern zusammenarbeiten wollten. Die Anordnung der Treuhandverwaltung entspreche den Vorgaben im Energiesicherungsgesetz. 

Rosneft zieht den Vergleich zum russischen Gaskonzern Gazprom, dessen Deutschland-Tochter ebenfalls unter Treuhandverwaltung gestellt und dann verstaatlicht wurde: Anders als beim Gas sei die Versorgung mit Erdöl mit dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht gestört worden. Rosneft habe seine Vertragsverpflichtung gehalten und die Versorgung sei nicht gefährdet.

pe/ilo


© Agence France-Presse