Ab der nächsten Legislaturperiode soll der Bundestag einem Bericht zufolge eine gesetzlich festgeschriebene Größe von 630 Abgeordneten umfassen. Dies gehe aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, wie das Portal "The Pioneer" (Montagsausgabe) berichtete. Zusätzlich soll demnach die Grundmandatsklausel wegfallen, die es bisher Parteien ermöglicht hat, mit drei gewonnenen Direktmandaten eine Fraktion im Deutschen Bundestag (Wikipedia) zu stellen.
Aktuell ist die Linkspartei wegen der Grundmandatsklausel und drei direkt gewonnenen Mandaten trotz ihres Wahlergebnisses von 4,9 Prozent bei der vergangenen Bundestagswahl in Fraktionsstärke im Parlament vertreten.
Die Koalitionsfraktionen verständigten sich dem Bericht zufolge darauf, im Vergleich zum ersten Gesetzentwurf 32 Abgeordnete mehr im Parlament zu haben, als zuvor mit der Regelgröße von 598 Abgeordneten angedacht war. Mit der Vergrößerung werde die Anzahl der Wahlkreise, die nicht durch den Wahlkreissieger vertreten sein werden, am aktuellen Wahlergebnis gemessen um etwa fünf Wahlkreise verringert, berichtete das Portal unter Berufung auf interne Berechnungen der Fraktionen.
In den vergangenen Wochen hatten sich die Fraktionsspitzen der Ampel-Parteien intensiv bemüht, durch die Veränderung ein überparteiliches Konzept vorzulegen, das auch die Union zur Zustimmung bringen könnte, wie es weiter hieß. Dies war bislang insbesondere wegen des Widerstands der CSU nicht gelungen.
Die Zahl der Wahlkreise bleibt dem Bericht zufolge bei 299. Das neue Wahlrecht soll den Ampel-Plänen zufolge ab der kommenden Bundestagswahl gelten.
cha/ran AFP