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Jetzt wird Wind gemacht

„Regional-Initiative Wind“ im Regierungsbezirk Münster gestartet

Münster. Mit ihrer Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung haben die Landräte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie die Oberbürgermeister:innen von Bottrop, Gelsenkirchen und Münster heute (15.3. 2023) gemeinsam mit Regierungspräsident Andreas Bothe die „Regional-Initiative Wind“ für den Regierungsbezirk Münster gestartet.

Regierungspräsident Andreas Bothe unterzeichnet die gemeinsame Erklärung © Bezirksregierung Münster  

Kern der Erklärung sind Eckpunkte zur Zusammenarbeit bei der beabsichtigten Beschleunigung. So haben Bezirksregierung, Kreise und kreisfreie Städte ein Format des regelmäßigen Austauschs vereinbart, um aktuelle Frage- und Problemstellungen bei der Genehmigung sowie konkrete, schwierige Einzelfälle zu besprechen und Lösungen zu entwickeln.

Etabliert werden soll zudem ein aktives Verfahrensmanagement für die zügige Abwicklung von Genehmigungsverfahren. Durch eine verbesserte und kontinuierliche Zusammenarbeit, Beratung und Kommunikation über alle Ebenen sollen zudem Hindernisse und Probleme identifiziert und im Regierungsbezirk oder durch einen landesweiten Austausch gelöst werden.

 

Die Bezirksregierung berät die Kreise und kreisfreien Städte zu juristischen und fachlichen Fragestellungen und unterstützt die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Wikipedia). Im Rahmen ihrer Bündelungsfunktion stellt sie den Kreisen und kreisfreien Städten eine themenübergreifende Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen zur Verfügung.

Hintergrund der Regional-Initiative Wind ist eine Vereinbarung, die das NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr mit den kommunalen Spitzenverbänden und den fünf Bezirksregierungen im Februar geschlossen hat.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Bezirksregierungen und den Kommunen soll den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen deutlich beschleunigen. Oberste Ziele sind die unmittelbare Verfahrensbeschleunigung und die Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen.

Bildquelle: Bezirksregierung Münster