Der Bundestag hat am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit einer Aussetzung der Schuldenbremse zugestimmt. Damit ermöglichte das Parlament der Bundesregierung, hohe neue Schulden zur Bewältigung der Corona-Krise aufzunehmen. Für die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 469 Abgeordnete. Es gab drei Gegenstimmen. 55 Abgeordnete enthielten sich. Die im Grundgesetz vorgeschriebene Kanzlermehrheit wurde damit erreicht. Hierfür muss die Mehrheit aller Abgeordneten mit Ja stimmen.
Im Nachtragshaushalt des Bundesfinanzministeriums, dem die Abgeordneten am Nachmittag bereits zugestimmt hatten, ist eine Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro vorgesehen. Der Nachtragshaushalt soll zum einen die neuen Unterstützungsleistungen für Bürger und Unternehmen in der Corona-Krise finanzieren und zum anderen die erwarteten Steuerausfälle kompensieren.
Das Votum des Bundestags ermöglicht eine Abkehr von dem jahrelang durch die Bundesregierung vertretenen Prinzip der "schwarzen Null". Seit 2014 war der Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ausgekommen. Der nun verabschiedete Nachtragshaushalt wird komplett durch Schulden finanziert. Dafür musste die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse ausgesetzt werden.
Für die Aussetzung der Schuldenbremse nutzten die Abgeordneten eine Notfallregelung im Grundgesetz. Darin heißt es: "Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen", kann der Bund die vorgegebenen Kreditgrenzen überschreiten.
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