Wiesbaden - (ots) - Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2022 mit 2 367,3 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2021 um 2,0 % oder 46,1 Milliarden Euro und erreichte damit einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Ende des 3. Quartals 2022 nahm die Verschuldung um 1,8 % oder 41,9 Milliarden Euro zu. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug 28 155 Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Schulden des Bundes steigen um 4,6 % gegenüber dem Jahresende 2021
Die Schulden des Bundes stiegen zum Jahresende 2022 gegenüber dem Jahresende 2021 um 4,6 % beziehungsweise 71,9 Milliarden Euro auf 1 620,4 Milliarden Euro. Dies ist vor allem auf den weiterhin erhöhten Finanzierungsbedarf infolge der Pandemiesituation der vergangenen Jahre und der aktuellen Energiekrise zurückzuführen. Gegenüber dem 3. Quartal 2022 stieg die Verschuldung des Bundes um 2,9 % oder 46,1 Milliarden Euro.
Der Großteil des Schuldenanstiegs betraf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der im Jahr 2020 errichtet wurde, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken (WSF-Corona). Im Jahr 2022 wurde der Zweck des WSF um die Abfederung der Folgen der Energiekrise erweitert (WSF-Energie). Ende 2022 war der WSF-Corona mit 52,4 Milliarden Euro verschuldet, der Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2021 betrug 37,5 % oder 14,3 Milliarden Euro. Der WSF-Energie wies am Ende des 4. Quartal 2022 das erste Mal Schulden in Höhe von 30,2 Milliarden Euro nach. Das neugegründete Sondervermögen Bundeswehr wurde mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro ausgestattet, die im Jahr 2022 jedoch noch nicht in Anspruch genommen wurde.
Schulden der Länder sinken um 31,7 Milliarden Euro
Die Länder waren zum Jahresende 2022 mit 606,8 Milliarden Euro verschuldet, das waren 5,0 % oder 31,7 Milliarden Euro weniger als zum Jahresende 2021. Auch gegenüber dem 3. Quartal 2022 verzeichneten die Länder einen Schuldenrückgang um 1,2 % oder 7,3 Milliarden Euro.
Mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt konnten im Jahr 2022 alle Länder ihre Schulden gegenüber dem Jahresende 2021 verringern. In Sachsen-Anhalt stiegen die Schulden um 4,7 %. Wesentlicher Grund hierfür waren höhere Wertpapier-Emissionen zur Sicherung günstiger Zinskonditionen im Vorfeld erwarteter Zinserhöhungen am Kapitalmarkt.
Die stärksten prozentualen Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2021 verzeichneten Bremen (-37,8 %), Sachsen (-12,2 %) und Hessen (-9,0 %). In Bremen beruhte der Rückgang vor allem auf geringeren Schuldenaufnahmen für die Bereitstellung von Barsicherheiten für Derivatgeschäfte, während in Sachsen bestehende Kassenkredite getilgt wurden. In Hessen wurden Wertpapiere getilgt, die nicht anschlussfinanziert werden mussten.
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 4,4 %
Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände erhöhten sich zum Jahresende 2022 gegenüber 2021 um 4,4 % beziehungsweise 6,0 Milliarden Euro auf 140,1 Milliarden Euro. Gegenüber dem 3. Quartal 2022 war ein Anstieg des Schuldenstands um 2,3 % beziehungsweise um 3,1 Milliarden Euro zu verzeichnen.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber 2021 wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen mit +20,8 % auf, gefolgt von Bayern (+11,3 %) und Baden-Württemberg (+8,9 %). Die höchsten prozentualen Rückgänge wurden für Thüringen (-8,7 %) und für das Saarland (5,6 %) ermittelt.
Die Sozialversicherung wies im 4. Quartal 2022 einen Schuldenstand in Höhe von 36 Millionen Euro aus, was einen Rückgang um 8 Millionen Euro gegenüber dem Jahresende 2021 bedeutet.
Methodische Hinweise:
Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 3. Quartal 2022 in Höhe von 1 053,8 Millionen Euro und für das 4. Quartal 2022 in Höhe von 353,9 Millionen Euro). Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2021 mit 35 Millionen Euro fortgeschrieben. Weitere methodische Hinweise einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik bieten die Fachserie 14 Reihe 5.2 "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" sowie der Qualitätsbericht zur Statistik.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zur Entwicklung in den einzelnen Ländern enthält der erstmalig erscheinende Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" sowie die letztmalig erscheinende Fachserie 14 Reihe 5.2 "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts als auch die Tabelle "Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich" auf der Themenseite "Schulden, Finanzvermögen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Statistisches Bundesamt
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