Die Bundesregierung hat sich mit Blick auf Erfahrungen in der Energiekrise auf eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts verständigt.
Ein von den Koalitionspartner erarbeiteter Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, sieht eine deutliche Stärkung des Bundeskartellamts (Wikipedia, Webpräsenz) vor, wie es am Dienstag aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß. Demnach soll die Behörde künftig nicht mehr konkreten Missbrauch durch Unternehmen nachweisen müssen, sondern bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden können.
Das Bundeskartellamt werde in Verdachtsfällen wie gehabt zunächst eine Sektorprüfung vornehmen, hieß es aus dem Ministerium von Robert Habeck (Grüne). Doch statt die Untersuchung wie bisher mit einem Bericht zu beenden, werde die Behörde künftig im Anschluss direkt Maßnahmen anordnen können. "Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder - in Extremfällen und als ultima ratio - Unternehmen entflochten werden", hieß es weiter.
Außerdem werden den Angaben zufolge die Hürden für die kartellrechtliche Vorteilsabschöpfung deutlich gesenkt. Wie es im Gesetzesentwurf heißt, soll künftig bereits die Vermutung, dass ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln "einen wirtschaftlichen Vorteil verursacht hat", ausreichen, um Gewinne abzuschöpfen. Und: "Die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils kann geschätzt werden." Bisher musste sie exakt ermittelt werden.
Das Wirtschaftsministerium hatte die Reform des sogenannten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegen der rasanten Preissteigerungen am Energiemarkt infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine bereits im März 2022 angestoßen. Hintergrund war damals vor allem die Lage auf dem Mineralölmarkt, den wenige Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontrollieren. Nach Angaben aus Ministeriumskreisen gibt es unter den Koalitionspartnern nun nach langen Verhandlungen eine Einigung.
pe/ilo © Agence France-Presse