Nach Google, Facebook und Amazon stellt das Bundeskartellamt (Webpräsenz) auch den Technologiekonzern Apple (Wikipedia, Webpräsenz) unter verschärfte Beobachtung. Das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino "verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn zur Begründung. Deshalb falle der Konzern unter die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht. Apple erklärte, gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Berufung einlegen zu wollen.
Mundt betonte das besondere Zusammenspiel der verschiedenen Apple-Produkte wie dem iPhone, dem Betriebssystem iOS und dem App Store. Der Konzern betreibe so ein "umfassendes digitales Ökosystem mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit". Wettbewerbsschädigende Praktiken würden künftig "gezielt" angegangen und gegebenenfalls unterbunden.
In einem konkreten Fall untersucht das Kartellamt das sogenannte App Tracking Transparency Framework von Apple. Dieses knüpft das Nachverfolgen von Nutzerverhalten für Drittanbieter von Apps an bestimmte Voraussetzungen und ist insbesondere für App-Anbieter von Bedeutung, deren Angebot mit Werbung finanziert wird. "Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln", erklärte die Behörde.
Die "herausragende Positionierung" im Markt werde durch eine "überragende Ressourcenausstattung" ergänzt, erklärte das Kartellamt weiter. So habe Apple nicht nur hohe Finanzmittel zur Verfügung, sondern könne auch auf eine breite Nutzerbasis und einen starken Wert seiner Marke Apple zurückgreifen. Die Ressourcen würden für den Ausbau des Ökosystems genutzt, etwa über hohe Investitionen, Personalaufbau oder den Aufkauf von Unternehmen.
Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht, auf dieser Grundlage geht die Behörde stärker gegen Konzerne vor. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Apple selbst erklärte, die Einordnung des Kartellamts stelle den "harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar". Sie vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, "das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stellt", erklärte ein Sprecher. Der Konzern werde mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Bedenken zu verstehen, plane überdies aber einen Einspruch gegen die Entscheidung.
Eine sogenannte "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hatte das Kartellamt zuvor bereits rechtskräftig für den Google-Mutterkonzern Alphabet und die Facebook-Mutter Meta festgestellt. Der US-Konzern Amazon zog gegen eine entsprechende Einstufung vor den Bundesgerichtshof. Für den Software-Konzern Microsoft steht eine Entscheidung noch aus.
hcy/pe © Agence France-Presse
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