Nach einer Tragödie, bei der ein Radfahrer ums Leben kam, und einem durch Klimaproteste verzögerten Einsatz hat die Berliner Staatsanwaltschaft zwei Aktivisten von jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit freigesprochen.
Die Behörde erklärte, das Klimaschützerpaar sei nicht verantwortlich für den Tod der 44-jährigen Frau, die am 31. Oktober 2022 in der Hauptstadt von einem Betonmischer tödlich getroffen und überfahren wurde.
Die Aktivisten der Gruppe Letzte Generation sollen sich am selben Tag an einer sogenannte Schilderbrücke auf der Stadtautobahn 100 festgeklebt und damit den Verkehr verzögert haben. Die Staatsanwaltschaft musste nun klären, ob der Tod der Radfahrerin hätte verhindert werden können, wenn ein Bergungsfahrzeug - ein sogenannter Rüstwagen - nicht durch den Stau aufgehalten worden und damit früher am Unfallort eingetroffen wäre.
Nach dem Unfall erklärte die Feuerwehr, dass das Spezialfahrzeug aufgrund des langjährigen Staus die Unfallstelle nicht erreichen konnte. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führte die Straßensperrung „effektiv zu einer Verzögerung von drei Minuten für das Einsatzleitfahrzeug und zu einer Verzögerung von acht Minuten für das Rettungsfahrzeug“.
Auf deren Ankunft kommt es aber nicht an: Notärzte haben entschieden – „notfallmedizinisch völlig richtig“, dass das Anheben des Betonmischers mit einem Bergewagen den Zustand des Fahrers verschlechtert. Laut Staatsanwaltschaft war die sofortige Bergung des Lastwagens „in jedem Fall – und damit unabhängig von der Verfügbarkeit von Bergungsfahrzeugen – die sinnvollere Vorgehensweise“.
Zudem ergab die Obduktion, dass die Frau bei einem Betonmischer-Unfall schwer verletzt worden war und ihr „in keiner Weise das Leben hätte retten können“. Infolgedessen wollen Staatsanwälte Aktivisten nicht mit Körperverletzung oder Mord verfolgen, sondern mit Nötigung und Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten.
Bild AFP