Im Tarifstreit um die Gehälter bei Bund und Kommunen sollen die Verhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigen am kommenden Samstag wieder aufgenommen werden. Die Schlichtungskommission legte am Samstag in Berlin eine Schlichtungsempfehlung für eine Einigung vor. Demnach soll es ab Juni stufenweise einen Inflationsausgleich von 3000 Euro und ab März nächsten Jahres monatlich mindestens 340 Euro mehr Geld geben.
Die Tarifparteien wollten sich zunächst nicht zu der Schlichtungsempfehlung äußern. Ob sie umgesetzt wird, darüber beraten Gewerkschaften, Bund und Kommunen am 22. April in Potsdam. Scheitert eine Einigung, könnten die Gewerkschaften Urabstimmungen und unbefristete Streiks einleiten.
Verdi und der Beamtenbund hatten die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Ende März in dritter Runde für gescheitert erklärt. Die Arbeitgeber hatten daraufhin die Schlichtung angerufen.
Die Schlichtungskommission schlug nun vor, einen Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3000 Euro zu zahlen - er ist bis zu dieser Höhe steuerfrei. 1240 Euro sollen im Juni gezahlt werden, danach monatlich von Juli bis Februar 2024 jeweils 220 Euro. Ab März 2024 sollen die Löhne dann um 5,5 Prozent steigen, monatlich jedoch um mindestens 340 Euro. Die Schlichtungsempfehlung sieht eine Laufzeit von 24 Monaten rückwirkend ab Januar 2023 vor.
Dieser Mix sei "ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss", erklärte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, der Bremer Verwaltungsrechtler Hans-Henning Lühr. Er war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.
Der von der Arbeitgeberseite benannte ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) erklärte, er könne die Empfehlung "trotz der ungewöhnlichen Höhe" mittragen. Er hoffe auf eine schnelle und einvernehmlich Regelung des Tarifkonflikts auf Basis der Empfehlungen.
Verdi und Beamtenbund fordern bislang 10,5 Prozent, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr Geld bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das Angebot von Bund und Kommunen belief sich nach Angaben der Arbeitgeber auf insgesamt acht Prozent für eine Laufzeit von 27 Monaten. Es enthielt diesen Angaben zufolge einen monatlichen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zudem sollte nicht tabellenwirksam ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro gezahlt werden.
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