Private Verbraucherinnen und Verbraucher können ab dem 28. April einen zweijährigen Stromvertrag mit einem fixen Arbeitspreis von 36,29 Cent je Kilowattstunde abschließen, einen zweijährigen Gasvertrag mit 11,07 Cent/kWh. Auch für eine einjährige Vertragslaufzeit sinkt der verbrauchsabhängige Arbeitspreis (Strom: 37,34 Cent/kWh, Gas: 11,73 Cent/kWh). Damit gibt der münstersche Energieversorger die sinkenden Preise an den Beschaffungsmärkten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter und zieht die turnusmäßige Anpassung der Angebotspreise vor.
„Wir machen wahr, was wir in der Phase extremer Marktturbulenzen angekündigt haben: Wo wir Spielräume haben, die Preise zu senken, tun wir das“, sagt Geschäftsführer Sebastian Jurczyk. „Auch, wenn die Beschaffungspreise noch deutlich über dem Niveau von 2021 liegen, geben wir die vorteilhafte Marktentwicklung jetzt an die Kunden weiter.“ Die neuen Angebotspreise liegen jeweils unterhalb der staatlichen Preisbremsen von 40 Cent/kWh für Strom und 12 Cent/kWh für Erdgas.
Am Energiemarkt kehrt ein Stück Normalität ein
Nachdem die Börsenpreise für Strom und Gas im vergangenen Jahr in schwindelerregende Höhen gestiegen waren, war das Tarifgefüge vieler Energieversorger auf den Kopf gestellt. Weil sich die Preise der Festpreisverträge für Privatkunden näher an den Marktpreisen bilden und für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren festgeschrieben werden, waren Festpreisangebote im Zuge der Energiekrise deutlich teurer geworden. Daher entschieden sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher für Grundversorgungstarife, die dank langfristiger Preisbildung in der Krise nur moderat teurer wurden.
„Nach einem Ausnahmejahr kehrt ein Stück weit Normalität in den Energiemarkt zurück. Es lohnt sich wieder, Preise zu vergleichen und sie für längere Zeit festzuschreiben“, so Jurczyk. Hoffnung auf sinkende Grundversorgungspreise macht Jurczyk derweil nicht: „Die langfristige Preisbildung schützt grundversorgte Haushalte vor extremen Preissprüngen. Die Grundversorgungspreise steigen weniger schnell, sinken aber auch später.“
Festpreisverträge zu den neuen Konditionen können Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 28. April abschließen. Sie gelten nur für neue Verträge oder solche, die verlängert werden. Ein Wechsel aus einem aktiven MeinMünster-Laufzeitvertrag zu den neuen Konditionen ist nicht möglich. Bis dahin setzen die Stadtwerke Münster die Erinnerungsschreiben aus, die Haushalte automatisiert acht Wochen vor Ende des laufenden Festpreisvertrags erhalten. Die Festpreisgarantie der Stadtwerke Münster umfasst den Energiepreis und die Netzentgelte. Veränderungen bei staatlichen Umlagen und Abgaben, wie aktuell beispielsweise die reduzierte Mehrwertsteuer auf Erdgas, geben die Stadtwerke auch während der Vertragslaufzeit weiter.