Im Missbrauchskomplex Münster sind die Urteile gegen mehrere Täter
rechtskräftig. Wie das Landgericht in Münster am Montag mitteilte,
bestätigte der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit einem
am Montag bekanntgegebenen Beschluss die entsprechenden Strafurteile des
Landgerichts. (Az: 4 StR 119/22) (Der Bundesgerichtshof)
Im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex waren im Juli 2021 vier angeklagte Männer vor dem Landgericht zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen sie Gefängnisstrafen zwischen zehn und 14 Jahren. Sie hatten mehrere Kinder schwerst sexuell missbraucht.
Der als Hauptbeschuldigter geltende Adrian V. aus Münster verging sich gemeinsam mit weiteren Tätern teilweise über Tage hinweg in einer Gartenlaube an den Opfern und verbreitete Aufnahmen davon im Darknet (Wikipedia) . Gegen ihn verhängten die Richter eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren. Die Mutter des Hauptbeschuldigten Münster wurde zudem wegen Beihilfe zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der BGH bestätigte die Urteile weitgehend. Zudem hielt er auch die gegen vier Täter ausgesprochene Sicherungsverwahrungen aufrecht. Lediglich zu dem Hauptbeschuldigten änderte das Gericht den Schuldspruch in Teilen ab. Auswirkungen auf dessen 14 Jahre dauernde Haftstrafe hatte dies jedoch nicht. Der Beschluss erging bereits am 9. Mai.
tbh/cfm © Agence France-Presse
Das am 06. Juli 2021 verkündete Urteil der 1. Strafkammer – Jugendschutzkammer – des Landgerichts Münster (Az. 1 Kls 14/20) ist rechtskräftig.
Wie hier heute bekannt wurde, hat der der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09. Mai 2023 (Az. 4 StR 119/22) die Revisionen der fünf Angeklagten weitgehend als unbegründet verworfen.
Die 1. Strafkammer – Jugendschutzkammer – des Landgerichts Münster hatte am 06. Juli 2021 das folgende Urteil verkündet:
1. Der Angeklagte Adrian V. aus Münster wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
2. Der Angeklagte aus Hannover wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
3. Der Angeklagte aus Staufenberg wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
4. Der Angeklagte aus Schorfheide wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren 6 Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
5. Die Angeklagte aus Münster wird wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Vorausgegangen waren über 50 Hauptverhandlungstage mit der Vernehmung von über 70 Zeugen, sieben Sachverständigen und der Inaugenscheinnahme zahlreicher Videos und Audioaufnahmen. Die Urteilsbegründung umfasste über 400 Seiten.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss lediglich bezogen auf die Verurteilung des Adrian V. eine Teileinstellung vorgenommen und den Schuldspruch insoweit geändert, dass Adrian V. des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen, davon in zehn Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht, sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht in drei Fällen schuldig ist. Diese Abänderung hat die Strafe jedoch nicht geändert.
Auch die weiteren Strafaussprüche als auch die bei vier der Angeklagten angeordnete Sicherungsverwahrung hat der Überprüfung umfassend Stand gehalten.