Angesichts des Machtkampfes mit den Wagner-Söldnern in Russland hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für das Land aktualisiert.
"Auf Grund aktueller Ereignisse" sollten schon bisher von einer Teilreisewarnung betroffene "Verwaltungsgebiete und insbesondere die Stadt Rostow sowie das Umland gemieden werden", teilte das Ministerium am Samstag mit. "In Moskau sollten staatliche, insbesondere militärische Einrichtungen weiträumig umgangen werden. Das Stadtzentrum sollte bis auf Weiteres gemieden werden."
Für Russland gilt vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges schon länger eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes. Diese umfasste die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Krasnodar und auch Rostow, wo die Wagner-Söldner in der gleichnamigen Hauptstadt nach eigenen Angaben die Kontrolle über Militäreinrichtungen übernommen haben.
Für Moskau wurde keine Reisewarnung ausgesprochen. Schon bisher wurde aber generell durch das Auswärtige Amt von Reisen in die Russische Föderation abgeraten. "Den Anweisungen russischer Sicherheitsbehörden sollte unbedingt Folge geleistet werden", hieß es in den Reisehinweisen weiter.
Dort wird weiter betont, dass in der Russischen Förderation "auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen" bestehe. Zudem wird auf Drohnenangriffe verwiesen, die auch bereits in Moskau stattfanden. "Diese können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden", steht in den Reisehinweisen. "Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr."
Am Freitagabend war der seit langem schwelende Machtkampf zwischen dem russischen Söldnerführer Jewgeni Prigoschin und der russischen Militärführung eskaliert. Kämpfer von Prigoschins Söldnertruppe Wagner marschierten von der Ukraine aus nach Russland ein. Russlands Präsident Wladimir Putin nannte den Aufstand der Wagner-Söldner am Samstag eine "tödliche Bedrohung" und kündigte an, die aufständischen Wagner-Söldner würden als "Verräter" bestraft.
mt/cp © Agence France-Presse