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Wie hoch muss die Strafe sein?

Angeklagte hatte keine Vorstrafen - sie wusste aber vom Missbrauch von Kindern ...

Landgericht Münster muss neu über Strafe für Mutter von Missbrauchsopfer entscheiden

Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Münster muss zum dritten Mal über die Strafe für die Mutter eines Missbrauchsopfers entscheiden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, hatte die Revision der Angeklagten teilweise Erfolg. Ihr Lebensgefährte hatte das Kind jahrelang missbraucht, wovon die Mutter laut Urteil des Landgerichts wusste. (Az. 4 StR 133/23)

Im Oktober 2021 verurteilte es die Frau zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten wegen Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Dieses Urteil hob der BGH im September 2022 teilweise auf. Zwar blieben die Feststellungen bestehen, eine andere Strafkammer des Landgerichts sollte über die Strafe aber neu entscheiden.

Im Dezember verurteilte diese die Frau erneut zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Auch diesen Strafausspruch kassierte der BGH nun. Bei der Ablehnung eines minderschweren Falls habe das Landgericht nicht genug berücksichtigt, dass die Angeklagte keine Vorstrafen habe. Es sei nicht auszuschließen, dass es ohne diesen Rechtsfehler eine niedrigere Strafe verhängt hätte, erklärte der BGH.

Der sogenannte Missbrauchskomplex von Münster war vor drei Jahren aufgedeckt worden. In der westfälischen Stadt waren Kinder schwer missbraucht worden. Die Urteile gegen mehrere Täter sind inzwischen rechtskräftig.

smb/cfm


© Agence France-Presse