Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Nutzer von sozialen Netzwerke. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), mit dem das Recht auf Überprüfung von Entscheidungen zur Löschung von Inhalten geschaffen wird. Dies soll künftig gelten, wenn ein eigener Post gelöscht oder ein als rechtswidrig gemeldeter beibehalten wird. Dafür müssen die Netzwerkbetreiber ein so genanntes Gegenvorstellungsverfahren einführen.
Meldewege sollen durch das neue Gesetz leichter erkennbar und benutzbar werden. Das mit der Datenherausgabe befasste Gericht soll zugleich auch die sozialen Netzwerks zur tatsächlichen Datenherausgabe verpflichten könne. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht, das Betroffene anstrengen müssen, um von Anbietern sozialer Netzwerke Auskünfte beispielsweise über die Identität eines Beleidigers zu erhalten.
"Meldewege müssen für jeden mühelos auffindbar und leicht zu bedienen sein", erklärte Lambrecht. "Wer im Netz bedroht und beleidigt wird, muss die Möglichkeit haben, dies dem sozialen Netzwerk einfach und unkompliziert anzuzeigen." Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen wolle, solle die hierfür erforderlichen Daten deutlich leichter verlangen können als bisher.
Um die sozialen Netzwerke zu mehr Transparenz über ihre Praktiken zu verpflichten, sollen außerdem die Berichtspflichten erhöht werden. Zu diesem Zweck soll in den Berichten beispielsweise Auskunft über Veränderungen gegenüber vorherigen Berichten gegeben werden - und darüber, inwiefern unabhängigen Forschungseinrichtungen Zugang zu anonymisierten Daten ermöglicht wird.
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