Das Landgericht München I will am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil im
spektakulären Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannenmord (Wikipedia)
sprechen.
Der Fall einer 2008 in ihrer Badewanne tot aufgefundenen Frau wurde neu aufgerollt, weil neue Gutachten darauf hinwiesen, dass ihr Tod ein Unfall gewesen sein könnte. Der Angeklagte Manfred G. wurde ursprünglich wegen Mordes verurteilt und saß mehr als 13 Jahre in Haft.
Auf Grundlage der neuen Gutachten kam er im August frei. Nun forderten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft seinen Freispruch. G. hatte in der ganzen Zeit immer seine Unschuld beteuert.
smb/cfm
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