Nachbarn eines Pflegeheims müssen Geräusche von dort lebenden Kranken und Menschen mit Behinderung hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluss eine Beschwerde von Anwohnern eines Essener Pflegeheims gegen die Baugenehmigung für einen Anbau zurück. Die Nachbarn hatten geltend gemacht, die ohnehin enorme "Geräuschkulisse" rücke nun noch näher an ihr Grundstück heran. (Az. 10 B 312/20)
Der OVG-Senat stellte in seinem Beschluss klar, die Nutzung des Pflegeheims sei baurechtlich als Wohnnutzung zu werten. Es verstehe sich von selbst, dass Lautäußerungen von kranken oder behinderten Bewohnern keine schädlichen Umwelteinwirkungen seien beziehungsweise nicht zu einem Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot führen könnten.
Auch ließen sich von den Nachbarn kritisierte Beeinträchtigungen wie etwa Einsätze von Rettungswagen nicht in einer Baugenehmigung regeln. Sie seien vielmehr "von jedermann und auch von den Nachbarn eines Pflegeheims als sozialadäquate Auswirkungen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beziehungsweise zur Rettung von Personen hinzunehmen".
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