Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Juli 2023 in Bielefeld durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen die ukrainische Staatsangehörige Khatidche Z. vorläufig festnehmen lassen.
Der Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) vorgeworfen.
Ihr wird im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zur Last gelegt:
Khatidche Z. reiste im Jahr 2014 zusammen mit ihrem damaligen Ehemann und vier minderjährigen Kindern nach Syrien. Dort schloss sie sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Für ihren Ehemann, der ebenfalls IS-Mitglied war, führte sie der Rolle der Frau im IS entsprechend den Haushalt. Nach dessen Tod heiratete die Beschuldigte zwei weitere IS-Mitglieder nach islamischem Ritus. Ihre Kinder erzog sie im Sinne der IS-Ideologie. Anfang 2019 geriet die Beschuldigte in kurdische Gefangenschaft und verblieb dort bis in das Jahr 2021.
Die Beschuldigte wurde am 7. Juli 2023 dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der einen Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Karlsruhe (ots)