Die Bundesagentur für Arbeit betrachtet die Kerngruppe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, zu der alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen, für die keine besondere (gesetzliche) Vergütungsregelung zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten gilt.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiten am 31.12.2022 in Münster 110.552 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Kerngruppe; nur 7,5 Prozent davon haben keinen Berufsabschluss (8.295 Beschäftigte). Die Chance, eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung zu bekommen, ist also ohne Berufsabschluss eher gering. 58,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten haben einen anerkannten Berufsabschluss (64.993 Beschäftigte); 27,2 Prozent haben einen akademischen Berufsabschluss.
19,0 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss verdienen weniger als 2.000 Euro brutto im Monat; 43,8 Prozent verdienen zwischen 2.000 und 3.000 Euro brutto im Monat. Nur 4,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss verdienen mehr als 5.000 Euro brutto im Monat. Der Median der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss liegt am Jahresende 2022 in Münster bei 2.653 Euro brutto im Monat. Der Median teilt alle Werte, die der Größe nach sortiert wurden, in zwei gleich große Teile. Er wird auch Zentralwert genannt.
Mit Berufsabschluss liegt der Median der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten um mehr als 1.000 Euro höher bei 3.719 Euro brutto im Monat. Drei Viertel der 64.993 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit Berufsabschluss verdienen mehr als 3.000 Euro brutto im Monat; 19,5 Prozent verdienen zwischen 4.000 und 5.000 Euro brutto im Monat, 21,7 Prozent sogar mehr als 5.000 Euro brutto im Monat.
Die Entgeltstatistik ist Bestandteil der Beschäftigungsstatistik und liefert ein differenziertes Bild über die sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte inkl. Sonderzahlungen der Beschäftigten. Die Entgeltinformationen stammen aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung, die eine Vollerhebung der Beschäftigten in Deutschland darstellen.
Es handelt sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i. d. R. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Dazu gehören auch
Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen,Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Familienzuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen sowie Provisionen und Abfindungen.
Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben auf einen einheitlichen monatlichen Zeitraum normiert und auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte einer Kerngruppe bezogen.
Statistik - Dienststelle der Stadt Münster