Die Gründe dafür wurden am Montag nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst nicht genannt und werden wie in Zivilverfahren üblich den Parteien erst schriftlich mit dem Urteil erläutert.
Eine Frau hatte gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca Θ auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro geklagt, weil sie nach eigenem Bekunden seit ihrer Coronaimpfung im März 2021 an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr leide. Seitdem sei sie auf einem Ohr taub.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung am Oberlandesgericht einlegen. Bundesweit befassen sich verschiedene Landgerichte in Zivilverfahren mit Klagen gegen Impfstoffhersteller im Zusammenhang mit Coronaimpfungen.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Coronaimpfungen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Die Ständige Impfkommission änderte ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff Vaxzevria mehrfach. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft.
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