Eine nach einer Attacke mit schwarzer Farbe auf das Grundgesetzdenkmal am Bundestag angeklagte Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation ist vor Gericht freigesprochen worden.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam mit seinem Urteil am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung hatte für die 29-Jährige ebenfalls einen Freispruch gefordert.
Die Richterin sah demnach die angeklagte gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Der Sprecherin zufolge wurde ein Gutachter gehört, der aussagte, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen. Insgesamt sechs Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation hatten das Denkmal im März mit schwarzer Farbe übergossen.
Sie wollten damit auf die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam machen und forderten einen früheren Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdöl. Die Aktion sorgte damals parteiübergreifend für große Empörung. Das Denkmal "Grundgesetz 49" besteht aus 19 Glasscheiben mit einer Höhe von rund drei Metern, in welche die 19 Grundrechte des 1949 erlassenen Grundgesetzes mit Laser eingraviert sind. Das Werk wurde vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und 2002 enthüllt.
awe/cfm © Agence France-Presse