Berlin, 09. Oktober 2019. Dem Umweltministerium in Hessen lag bereits am 16. September der Nachweis vor, dass Wurstwaren der Firma Wilke mit Listerien belastet waren. Zwei Tage später, am 18. September, informierte das Ministerium das zuständige Regierungspräsidium Kassel darüber. Das hat das Ministerium gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch erklärt. Nach Auffassung von foodwatch hätten die Behörden spätestens an diesem Tag die Öffentlichkeit warnen und einen Rückruf der Ware anordnen müssen. Der Rückruf erfolgte jedoch erst zwei Wochen später, am 2. Oktober. Warum die Behörden so lange tatenlos geblieben sind, ließ das Ministerium offen. Um den Fall aufzuklären, schickte die Verbraucherorganisation am Mittwoch einen umfassenden Fragenkatalog an die hessische Umweltministerin Priska Hinz und machte diesen öffentlich.
„Statt schnell zu handeln und für einen öffentlichen Rückruf zu sorgen, hat die hessische Umweltministerin Priska Hinz offenbar zugeschaut, wie potenziell Listerien-belastete Wurst an Supermärkte, Fleischtheken und Krankenhäuser geliefert wurde“, kritisierte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. „Sollte nach dem 18. September noch jemand an Wilke-Produkten erkrankt sein, trägt Frau Hinz als Chefin der obersten Lebensmittelbehörde eine Mitverantwortung.“
Das Umweltministerium hatte laut einem Schreiben an foodwatch bereits am 12. August von einem Listerien-Verdacht bei Wilke durch das Robert-Koch-Institut erfahren. Am 16. September wurde dieser Verdacht dann mittels „einer Feintypisierung eines Lebensmittelisolats“ bestätigt. Das Ministerium hat dann nach eigenen Angaben zwei Tage später das Regierungspräsidium Kassel informiert. foodwatch kritisiert, dass spätestens an diesem Tag ein öffentlicher Rückruf hätte erfolgen müssen.
Wegen der mangelnden Informationspolitik der hessischen Behörden hatte foodwatch bereits am Dienstagabend ein Gericht eingeschaltet. Die Verbraucherorganisation reichte einen Eil-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den für die Überwachung vor Ort zuständigen Landkreis Waldeck-Frankenberg beim Verwaltungsgericht Kassel ein, um alle bekannten Details über Abnehmer und Verkaufsstellen der wegen einer möglichen Keimbelastung zurückgerufenen Produkte zu erfahren.
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