Die große Koalition will Firmenübernahmen aus dem Ausland stärker kontrollieren und gegebenenfalls verhindern. Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes. Ziel sei es, "dass wir unsere kritischen Infrastrukturen sicherer als bisher schützen" und in wichtigen Bereichen "die Versorgung besser gewährleisten können", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach der Kabinettssitzung in Berlin.
Mit der Gesetzesnovelle werde das liberale Wirtschaftsrecht "im Hinblick auf die wesentlichen deutschen Interessen" nachgeschärft, sagte Altmaier. Das gelte insbesondere für die Grundversorgung mit Bedarfsgütern, für Telekommunikation sowie für Medizin und Schutzausrüstung.
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine deutlich strengere Investitionsprüfung bei kritischen Unternehmenserwerben aus dem Ausland vor. Während der Prüfung sollen meldepflichtige Erwerbe im Bereich kritischer Infrastruktur und weiterer ziviler Sicherheitsbereiche "schwebend unwirksam" sein. Erst nachdem eine Übernahme als unbedenklich eingestuft wurde, soll sie künftig möglich sein. Zuwiderhandlungen würden rechtlich konsequent verfolgt, kündigte der Minister an.
Außerdem soll der Staat künftig schon bei einer niedrigeren Gefährdungsschwelle eingreifen können. Geplant ist, dass die Bundesregierung nicht mehr den Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung für die öffentliche Sicherheit durch den Einstieg eines Investors von außerhalb der EU erbringen muss. Stattdessen soll eine "voraussichtliche Beeinträchtigung" reichen.
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