Nachdem Andy Hagel Ende November 2010 die Polizei rief um eine Sexualstraftat in seinem Umfeld anzuzeigen geriet er in Panik und es kam zu einem Missverständnis mit den herbeigeilten Beamten. Andy Hagel wurde festgenommen und später wegen Missbrauch von Notrufen und Körperverletzung angeklagt. Im Rahmen der Verhandlung wurde er freigesprochen jedoch nach §63 in einer forensischen Psychiatrie untergerbacht. 2017 folgte die Beurlaubung in eine eigene Wohnung, 2019 wurde die Unterbringung mit 5 Jahren Bewährung beendet.
Nach neuem Wissenstand um die Gesetzgebung in seinem Fall erstattete Andy Hagel Anfang November mehrere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter anderem gegen das Landgericht Düsseldorf, das Land NRW, den Landschaftsverband Rheinland LVR sowie die bisherigen Gutachter und eine weitere Beteiligte.
Die Entlassung aus dem Maßregelvollzug regelt der §67d(6)StGB welcher für die reine Unterbringung nach §63 überhaupt keine Bewährung, sondern eine Erledigung oder bei schweren Fällen eine Führungsaufsicht vorsieht. Bewährung dürfe demnach nur ausgesprochen werden, wenn vor der Unterbringung nach §63 auch eine entsprechende Haftstrafe ausgesprochen wurde.
Ebenso wurde unter anderem eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den LVR erstattet. Der Patient wurde unter Nichtbeachtung und ohne Aufklärung über das Gesetz durch den LVR zwangsweise mediziert. Anfang 2012 wurde Andy Hagel nach einem Gespräch in welchem er nicht erzählen wollte von welchem Patienten er in der Nacht zuvor geträumt hatte um dessen Persönlichkeitsrechte zu wahren isoliert und fixiert und wurde seitdem im Glauben gelassen er müsse der Medikation vom Gesetz her zustimmen. Im 1. Quartal 2012 wurde dem Patienten ein gebundenes Maßregelvollzugsgesetz ausgehändigt in welchem der Abschnitt §17a(6) vollständig fehlt welcher die Zwangsbehandlung durch Medikamente regelt. Da es sich um ein gebundenes Gesetz handelte dachte der Patient es handele sich um die offizielle Landesausgabe und er wäre verpflichtet der Behandlung durch das Medikament zuzustimmen. Während der Recherche nach früheren Beipackzetteln des Medikamentes erfuhr der Patient dass das Medikament 2014 in Japan mit dem Tod von 14 Patienten in Zusammenhang gebracht worden war.
Des weiteren gingen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anzeigen wegen übler Nachrede gegen die Gutachter des Falles ein, welche eine paranoide Schizophrenie unterstellen nachdem Andy Hagel eine Sexualstraftat versuchte anzuzeigen. Nach heutigem Kenntnisstand klammerten die ärztlichen Gutachter von dem Patienten gemachten Aussagen aus.
Nach heutigem Kenntnisstand kann der ehemals Untergebrachte erklären es gab eine Kaskade naturwissenschaftlicher Versuche die schon vor der Unterbringung begonnen hatten und der Streit um die Sexualstraftat war im Rahmen der Überlieferung eines Hofmarkprivilegs und dem in früheren Jahrhunderten dazugehörigen Prozess gehörte zu einer richterlichen Ausbildung wonach der heute ambulante Patient die Naturwissenschaften richterlich im Priesteramt begutachten können sollte.
Eine Anzeige ging auch gegen ein Parteimitglied von DIE LINKE ein, welche aufgrund früherer Bekanntschaft mit dem später Untergebrachten Kenntnis über einen Teil der gemachten Aussage gehabt haben soll und heute eine Position für ihre Partei im LVR wahrnimmt.