Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Schlappe für die Bundesregierung - Unionsfraktion hatte Erfolg

Karlsruhe: Ampel darf die für die Coronakrise gedachten Milliarden nicht für Klimaprojekte verwenden

Dein Faktencheck: w für Wikipedia, Θ  für Orginalseite, geblaut alles was die OZD hat!


Das Bundesverfassungsgericht   ѡ   Θ   hat ein Haushaltsmanöver der Ampelkoalition gekippt. 


60 Milliarden Euro an nicht genutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Pandemie durften nicht rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds verschoben werden, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe entschied. 

Eine Klage der Unionsfraktion im Bundestag hatte damit Erfolg, der entsprechende Nachtrag zum Haushalt 2021 wurde für nichtig erklärt. (Az. 2 BvF 1/22)

Aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds werden Modernisierungspläne wie etwa energiesparende Gebäudesanierungen, eine Wasserstoffinfrastruktur oder auch Entlastungen bei den Energiepreisen finanziert. Nach dem Urteil stehen dem Fonds 60 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Falls bereits eingegangene Verpflichtungen deshalb absehbar nicht mehr bedient werden können, "muss dies durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden", wie die Gerichtsvizepräsidentin Doris König sagte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem mit einem Verstoß gegen die Ausnahmeregelung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Diese soll die Staatsverschuldung begrenzen und sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Für den Bund ist höchstens eine Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse aber außer Kraft gesetzt werden.

Eine solche Notlage war die Coronapandemie. Ende 2020 beschloss der Bundestag für das Haushaltsjahr 2021 zunächst, dass 180 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen werden dürften. Im April 2021 wurde diese Kreditermächtigung noch einmal um 60 Milliarden Euro aufgestockt.

Damals regierte noch die große Koalition von Union und SPD. Diese Aufstockung wurde aber dann doch nicht gebraucht. Im Februar 2022 - schon unter der Ampelregierung - wurde die Möglichkeit, Kredite in solcher Höhe aufzunehmen, schließlich auf den Energie- und Klimafonds übertragen. Inzwischen heißt er Klima- und Transformationsfonds.

König machte nun deutlich, dass die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse strenger auszulegen sei. Die Kreditaufnahme müsse auf die konkrete Notsituation und den gesetzgeberischen Willen, diese zu bewältigen, rückführbar sein. Dieser Zusammenhang sei im konkreten Fall nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht.

Außerdem sei es nicht möglich, bestimmte Haushaltsgrundsätze durch Sondervermögen zu umgehen. Dorthin fließende Mittel dürften nur in dem Haushaltsjahr genutzt werden, für das sie bereitgestellt wurden. Ein Nachtragshaushalt dürfe nicht rückwirkend nach Ablauf des Haushaltsjahres verabschiedet werden.

Trotz des Urteils will die Ampelkoalition voraussichtlich an ihrem Zeitplan für die Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr festhalten. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte, sie gehe davon aus, dass der Haushaltsausschuss wie vorgesehen am Donnerstag den Etatentwurf fertigstelle und dass dieser dann am 1. Dezember vom Bundestag verabschiedet werde.

Unionspolitiker reagierten erfreut auf die Karlsruher Entscheidung. "Das Bundesverfassungsgericht hat der Schummelpolitik der Ampel den Boden entzogen", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber ѡ  der Mediengruppe Bayern. Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) sagte der Mediengruppe mit Blick auf die Bundesregierung: "Dieser eh schon brüchigen Koalition fehlt nun vollends jede Grundlage."

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, erklärte, die Entscheidung sei "gut". Sie sollte nun "eine dringend benötigte Reform der Schuldenbremse anstoßen".

smb/cfm

Sarah Maria BRECH / © Agence France-Presse



Folgen Sie uns auf Facebook!

Verpassen Sie keine Eilmeldung, Top-News oder Gewinnspiel mehr ;-)