Die Einschnitte beim Elterngeld sollen weniger deutlich ausfallen als ursprünglich von der Bundesregierung geplant. Ab 1. April 2024 soll die Einkommensobergrenze für den Anspruch auf Elterngeld für Paare von 300.000 auf 200.000 Euro im Jahr sinken, ein Jahr später dann auf 175.000 Euro abfallen, wie nach der Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses am Freitag aus der SPD-Fraktion verlautete. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April 2024 bei 150.000 Euro liegen.
Der Entwurf des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums, den das Kabinett im August verabschiedete, sah zunächst eine pauschale Senkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro vor. Dieser Grenzwert sollte für Menschen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch ebenso gelten wie für Alleinerziehende. Bislang lag die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.
Mit der nun im Ausschuss vereinbarten verzögerten Absenkung solle Familien mehr Zeit gegeben werden, sich auf die Änderungen einzustellen, hieß es aus der SPD-Fraktion.
Eine Änderung gibt es demnach auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit: Wie bisher kann die Elternzeit von 12 Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen; künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten alleine genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat möglich.
Über die Einschnitte beim Elterngeld hatte es in der Koalition kontroverse Debatten gegeben. Das Finanzressort hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu Einsparungen aufgefordert und dafür das Elterngeld vorgeschlagen. Paus entschied sich daraufhin für die Kappung der Einkommensgrenze, um Leistungskürzungen für Haushalte mit geringeren Einkünften zu vermeiden.
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