Die Kommunen sollten künftig einfacher Bus- und Fahrradspuren oder Tempo-30-Zonen einrichten können - der Bundesrat schob diesem Vorhaben zunächst einen Riegel vor. Die Länderkammer lehnte am Freitag die vom Bundestag beschlossene Novelle des Straßenverkehrsgesetzes ab. Nun könnte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um über einen Kompromiss zu verhandeln.
Das Gesetzesvorhaben sah vor, dass Länder und Kommunen mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung bekommen. Gemeinden könnten dann etwa dem öffentlichen Nahverkehr oder Fahrzeugen mit alternativen Antrieben durch Sonderspuren Vorrecht einräumen, Radwege ausbauen, Spielstraßen einrichten oder Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen. Auch für die Regeln für Anwohnerparkplätzen sollte es mehr Spielraum geben.
Die Sicherheit des Verkehrs und das zügige Vorankommen sollen die Kommunen dabei zwar weiter berücksichtigen, beides ist für Entscheidungen aber nicht mehr allein ausschlaggebend. Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen stattdessen eine größere Rolle spielen. Laut Winfried Hermann ѡ (Grüne), Verkehrsminister von Baden-Württemberg, waren dagegen zuletzt Vorbehalte geäußert worden.
Vor der Abstimmung warb Hermann noch einmal für die Novelle. Der Fokus auf den Klimaschutz stelle keinesfalls die Verkehrssicherheit infrage. Bei der Abstimmung im Kreis der Bundesländer erhielt das Gesetz aber keine Mehrheit. Die StVO-Novelle kann daher vorerst nicht in Kraft treten.
pe/ilo © Agence France-Presse
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