Danach muss der mittlerweile 17-Jährige in monatlichen Raten rund 42.000 Euro an die DB Regio AG zahlen. Sollte er bis Oktober 2032 insgesamt 20.000 Euro an die Klägerin überwiesen haben, wird ihm der Rest der Forderung erlassen. (10 O 457/23)
Im Februar 2020 warf der damals 13-Jährige ein altes Radio von einer Brücke auf das Dach eines vorbeifahrenden Regionalexpresses, wodurch am Zug ein Kurzschluss verursacht wurde. Der Lokführer leitete eine Notbremsung ein. Der Zug wurde beschädigt und musste in eine Werkstatt abgeschleppt werden. Von den 75 Reisenden wurde niemand verletzt.
An dem Vorfall waren auch zwei andere Jugendliche beteiligt, die das Geschehen mit Handys filmten und als vermeintliche "Mutprobe" in soziale Netzwerke stellen wollten.
Zur Tatzeit war der Beklagte noch strafunmündig. Die Bahn machte aber zivilrechtlich Schadensersatzansprüche gegen den Jugendlichen geltend. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch ein Kind ab zehn Jahren zum Schadensersatz verurteilt werden, wenn es die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte.
Im Zivilprozess verteidigte sich der durch seine Eltern und Rechtsanwälte vertretene Jugendliche demnach unter anderem damit, nicht damit gerechnet zu haben, dass der Wurf mit dem Radio gravierende Folgen haben könnte. In der mündlichen Verhandlung wurde im September der Weg für einen Vergleich geebnet, der dann im November geschlossen wurde.
hex/cfm © Agence France-Presse
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