Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat am Donnerstag die österlichen Reisebeschränkungen für Einheimische außer Vollzug gesetzt. Die Gründe für die Entscheidung sollten später veröffentlicht werden. Die Landesregierung hatte angeordnet, dass Tagesausflüge auf die Ostseeinseln, in die Gemeinden entlang der Ostseeküste, in die Stadt Waren an der Müritz sowie in weitere Gemeinden auch für Bürger Mecklenburg-Vorpommerns verboten seien. Das Reiseverbot für Auswärtige in das nordöstliche Bundesland bleibt bestehen.
Ursprünglich wollte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auch Osterausflüge auf die häusliche Umgebung beschränken. Ein Osterspaziergang an der Ostseeküste wäre demnach von Karfreitag bis Ostermontag ausschließlich den Einwohnern der Küstengemeinden möglich gewesen. Gegen die Restriktionen hatte unter anderem ein Greifswalder Rechtsanwalt geklagt.
Ministerpräsidentin Schwesig sagte am Abend, die Landesregierung respektiere die Entscheidung des Gerichts und werde rechtlich nicht dagegen vorgehen. Dennoch appelliere sie weiterhin an die Einheimischen, Familienbesuche über Ostern genauso zu unterlassen wie Ausflüge zu touristischen "Hotspots" wie die Insel Rügen oder die Ostseeküste. Sie vertraue auf die "Sorgsamkeit" der Bürgerinnen und Bürger. Ziel sei es, die Zahl der Infektionen niedrig zu halten.
Möglicherweise könne nach Ostern über eine Lockerung der Einschränkungen nachgedacht werden, sagte Schwesig. Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern bleiben für Auswärtige bis auf wenige Ausnahmen vorerst bis zum 19. April untersagt. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht in zwei weiteren Entscheidungen.
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