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Lauterbach im Kreuzverhör

Abgeordnete können Lauterbach nicht in Bedrängnis bringen

Berlin – Cannabis-Gesetz, Krankenhausreform, Digital-Gesetze und die Situation in der Gesundheitswirtschaft: In der heutigen Regierungsbefragung im Bundestag hatten die Abgeordneten viele Themen für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf dem Zettel.

Während die Abgeordneten der Koalition dem Minister mit ihren Fragen ermöglichten, die geplanten Gesetze noch einmal zu erklären, griffen die Oppositionsabgeordneten die Vorhaben deutlich heftiger an. Besonders in der Kritik geriet dabei das geplante Cannabis-Gesetz, für das die Koalition gestern viele Änderungsanträge vorgelegt hatte und noch dieses Jahr beschließen will. So wollen die Unions-Abgeordneten wissen, wie Lauterbach mit einer Legalisierung die Kinder und Jugendlichen vom Konsum fernhalten wolle.

Lauterbach erläuterte mehrfach, dass er mit dem Gesetz vor allem den Schwarzmarkt zurückdrängen und die Verunreinigungen, die aktuell in Cannabisprodukten üblich seien, verhindern wolle. Auch warb er dafür, den bisherigen Weg in der Drogenpolitik nicht weiterzugehen. „Bisher haben wir einfach den Kopf in den Sand gesteckt, diesen Weg wollen wir verlassen", so Lauterbach. Es betonte auf die Frage des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger, es bleibe weiter illegal, selbst angebautes Cannabis weiterzugeben, besonders an Jugendliche. Auch werbe er weiterhin dafür, dass „Kein Konsum der beste Konsum" sei. Die Abgeordneten bei der Union überzeugte seine Ausführungen nicht.

Der Bundesgesundheitsminister betonte in seinen Ausführungen auch die anderen Gesetzesprojekte, die die Ampel-Regierung derzeit vorantreibt. „Die Ampel hat ehrgeizige Ziele“, so Lauterbach. Man könne den bisherigen Weg der Ineffizienz des Systems nicht weiter gehen. Als Beispiel nannte er die niedrige Lebenserwartung und gleichzeitigen hohen Kosten im Gesundheitssystem im Vergleich zu anderen EU-Ländern.

Länderforderung nach finanzieller Unterstützung für Krankenhäuser ist "unerfüllbar"

Die Forderungen der Länder nach weiteren Hilfen für die Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro nannte Lauterbach „unerfüllbar und unbegründet". Der Bund habe in diesem Jahr neben der Förderung der stationären Versorgung in der Pädiatrie, Gynäkologie und den Geburtsstationen zusätzlich rund sechs Milliarden Euro für die Energiehilfen gegeben.

„Der Bund hat dauerhaft und stetig gezahlt, die Länder haben in dem Zeitraum drei Milliarden Euro nicht investiert“, so Lauterbach als Antwort auf die Frage des gesundheitspolitischen Sprechers der Grünen, Janosch Dahmen. Er hatte Lauterbach eine Steilvorlage für die Präsentation der Krankenhauspläne gegeben. Lauterbach betonte, er wolle im nun folgenden Vermittlungsausschuss für das Transparenzgesetz bei den Ländern dafür werben, dass die darin enthaltenen Liquiditätshilfen im Bereich Pflege wichtig seien für die Häuser.

Für den gesundheitspolitischen Sprecher der Union, Tino Sorge, grenzt diese Verknüpfung von Liquiditätshilfen für die Pflege und dem Transparenzgesetz an „Erpressung". Das wies Lauterbach zurück: „Für die Auszahlung von sechs Milliarden für die Pflegekosten brauchen wir eine gesetzliche Grundlage und diese ist im Transparenzgesetz enthalten."

Ates Gürpinar von den Linken versuchte, Lauterbach auf eine Zahl der Klinikinsolvenzen festzulegen. Lauterbach konterte, dass er 2024 nicht von einem großen Kliniksterben ausgeht. „Mir fehlt die Fantasie, dass die Länder auf die sechs Milliarden für die Pflege aus dem Transparenzgesetz verzichten wollen", so der Minister. Er wolle daher nicht über Insolvenzen spekulieren.

aerzteblatt.de

Krankenhausreform: Lauterbach geht von Einigung aus

Digital- Gesetze: Bundesregierung erwartet Klagen

Pflegesituation kann zu einem „Megaproblem“ werden

Ebenfalls keine Spekulationen ließ er sich über die möglichen Transformationsfonds entlocken, den es mit einer Krankenhausgesetzgebung geben könnte. „Ob es einen steuerfinanzierten Fonds oder eine Beteiligung der Krankenkassen gibt, ist noch nicht geklärt. Diese wichtigen Verhandlungen führe ich mit den Ländern, nicht an dieser Stelle“, so Lauterbach.

Für die geplanten Digital-Gesetze lieferte der SPD-Abgeordnete Matthias Mieves die entsprechenden Vorlagen: Lauterbach erklärte noch einmal, wie wichtig die derzeit fehlenden Daten für die Versorgung seien. Auch der Datenschutz werde ausreichend berücksichtigt, betonte der Minister. In diesen Tagen laufen die abschließenden Gespräche zu den beiden Digital-Gesetzen, die die Bundesregierung vorgelegt hat.

Ebenfalls Steilvorlagen für die Betonung der vielen Pläne der Regierung im Bereich der Förderung der Gesundheitswirtschaft lieferte die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke. Hier versprach Lauterbach mit seinem geplanten Medizinforschungsgesetz – das bisher nicht vorliegt – auch für die Gesundheitswirtschaft am Standort Deutschland Verbesserungen. © dpa/aerzteblatt.de


Foto: picture alliance, Bernd von Jutrczenka