Dies teilte das Gericht am Mittwochabend mit. Er hatte von einer widerrechtlichen Zurückweisung, einem sogenannten Pushback, aus Griechenland berichtet. Dabei habe er aber keine ausreichenden Beweise vorgelegt, entschied das Gericht. (Az. T-136/22)
Der Syrer gab an, mit einer Gruppe Asylsuchender mit dem Boot von der Türkei nach Griechenland gefahren zu sein. Sie hätten aber kein Asyl beantragen können, sondern seien zurück aufs offene Meer gebracht worden. Dort sei das Boot der Geflüchteten mehrmals von einem Frontex-Flugzeug überflogen worden. Am folgenden Tag habe die türkische Küstenwache sie zurück in die Türkei gebracht.
In der Türkei habe er kein Recht auf Asyl gehabt, weswegen ständig die Gefahr einer Abschiebung nach Syrien bestanden habe, argumentierte der Mann. Er klagte auf eine halbe Million Euro Schadenersatz.
Damit hatte er aber nun keinen Erfolg. Der Klage fehle die rechtliche Grundlage, erklärte das EU-Gericht. Der Kläger habe nicht beweisen können, dass er bei dem von ihm behaupteten Vorfall überhaupt dabei gewesen sei. Gegen den Beschluss des Gerichts kann vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
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